Hallo,
ich hab eine Frage zu der Berechnung von meinem Urlaub. Mein Betrieb hat von Monatg bis Sonntag geöffnet. Normalerweise verteilen sich meine 40 Arbeitsstunden auf 5 AT, was bedeutet, dass ich 2 freie Tage in der Woche habe. Für meine letzte Urlaubswoche wurden mir jedoch 6UT berechnet. Ist das üblich/ rechtens?
MfG
*Name geändert
Lieber Gunther,
um herauszufinden, wie viel Urlaub dir zusteht, müsstest du mal einen Blick in deinen Ausbildungsvertrag werfen. Bei Volljährigen ist der Urlaub in der Regel auf der ersten Seite des Ausbildungsvertrages eingetragen. Und schon wird es kompliziert: Dein Urlaub kann nämlich entweder in Arbeitstagen oder in Werktagen angegeben werden und diese beiden Wörter haben eine unterschiedliche Bedeutung.
Wenn dein Urlaub in Werktagen angegeben ist, gilt folgendes: per Gesetz ist der Samstag ein ganz normaler Werktag und die Woche besteht aus sechs Werktagen. Ist dein Urlaub also in Werktagen angegeben muss du - auch wenn du nur fünf Tage die Woche arbeitest - für eine Urlaubswoche sechs Urlaubstage nehmen. 24 Werktage Urlaub bedeuten demnach genau vier Wochen Urlaub im Jahr (24:6) und das ist der gesetzliche Mindestanspruch. Wird dein Urlaub in Arbeitstagen angegeben gilt folgendes: Für eine Urlaubswoche musst du soviel Urlaubstage nehmen, wie du regelmäßig arbeitest. Für viele Azubis gilt die Fünf-Tage-Woche und sie müssen nur fünf Tage Urlaub für eine Woche nehmen.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse, Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!