Guten Tag Dr. Azubi!
Ich hatte heute Besuch von einem Stammkunden (und Bekannten) im Laden. Dieser hat seinen Kaffe getrunken und diesen auch zum vollen Preis bezahlt. Als er gerade gehen wollte kam meine Personalleitung rein und sagte ich bekäme eine Abmahnung weil ich besuch im Laden hätte.
Darf Sie das?
Muss ich die Abmahnung unterschreiben?
Und was darf sie und der Chef machen, wenn ich die Unterschrift verweigere?
Ich bitte um eine schnelle Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Simmering
Hallo Kerstin,
eine Abmahnung ist erst mal ein Schock und das soll sie auch sein! Eine Abmahnung soll dir deutlich zu verstehen geben, dass dein Ausbilder mit deiner Leistung oder deinem Verhalten nicht zufrieden ist. Damit die Abmahnung formal richtig ist, muss ganz genau drin stehen, welche Pflichtverletzung dir zum Vorwurf gemacht wird. Außerdem muss dir eine Abmahnung auch immer die Kündigung androhen, falls du deine Leistung oder dein Verhalten nicht änderst. Es gibt eine Faustregel die besagt, dass der Kündigung eines Azubis mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen (Ausnahme: Bei groben Vergehen wie zum Beispiel Diebstahl kann auch ohne Abmahnung gekündigt werden). Per Gesetz hat der Ausbilder nämlich „erzieherische Pflichten“, was im Klartext bedeutet, dass du erst mal durch die Abmahnung die Chance bekommst, dazu zu lernen. Deshalb muss die Abmahnung auch relativ bald nach deiner Pflichtverletzung ausgesprochen werden, also nicht zum Beispiel ein Jahr später, denn dann kannst du ja nichts mehr ändern!
Du solltest eine Abmahnung auf jeden Fall ernst nehmen und versuchen, deine Leistung oder dein Verhalten im angesprochenen Bereich zu verändern.
Wann ist eine Abmahnung nicht gerechtfertigt? Zunächst mal dann, wenn sie inhaltlich falsch ist und du die Sache ganz anders siehst.
Wenn die Abmahnung deiner Meinung nach ungerechtfertigt ausgesprochen ist, dann kannst du eine Gegendarstellung schreiben. Diese wird dann zur Personalakte gelegt und kann im Fall einer Kündigung wichtig sein.
Manchmal kann es aber auch klug sein, die Abmahnung einfach hin zu nehmen und Gras über die Sache wachsen zu lassen, vor allem dann, wenn du dich grundsätzlich gut mit deinem Ausbilder verstehst. Nach ungefähr 11/2 - 2 Jahren verliert die Abmahnung dann ihre Gültigkeit, sie verjährt sozusagen. Achtung: Falls es plötzlich Abmahnungen hagelt, kann das ein Zeichen dafür sein, dass dein Ausbilder dich loswerden will und deine Kündigung vorbereitet. Dann solltest du dich umgehend bei deiner Gewerkschaft beraten lassen.
Mit einer Unterschrift nimmst Du die Abmahnung nur zur Kenntnis und stimmst ihr keinesfalls zu. Die von Dir beschriebene Situation klingt so banal, dass eine Abmahnung ungerechtfertigt scheint.
Liebe Grüße,
Dr. Azubi
P.S. bitte empfehle unseren Service weiter!