ich habe heute eine Abmahnung wg. Mißachtung von Betriebsregeln erhalten.
Ich habe vor ca. 3 Wochen mit meinem Ausbilder ausgemacht, dass ich ab dem 08.02.10 eine Woche Urlaub habe. Dieser Urlaub war bereits in der letzten Woche im Dienstplan eingetragen. Heute erhielt ich eine Abmahnung, weil ich vor Urlaubsantritt keinen Urlaubsantrag gestellt habe.
Ich musste des öfteren nach der Berufschule noch zur Arbeit in den Betrieb und habe auch sehr oft noch nach 22 Uhr gearbeitet. Dies habe ich auch in meinem Ausbildungsnachweis aufgenommen. Mein Ausbilder weigert sich aber nun, diesen Nachweis zu unterschreiben und verlangt von mir, dass ich die überstunden, die Std. nach 22 Uhr, sowie die Stunden nach der Berufschule nicht eintrage.
Ist es möglich, dass ich aus den o.g. Gründen, fristlos kündige?
Meines Erachtens, hat die Ausbildung für mich in diesem Betrieb keinen Sinn.
Mit Freundlichen Grüßen
Denise
Hallo Denise,
Du solltest Dir auf jeden Fall eine Kopie des Dienstplans machen, in dem Dein Urlaub schon eingetragen wurde. Dann hast Du ja einen guten Nachweis, dass der Urlaub genehmigt war. Zukünftig solltest Du Deinen Urlaubsantrag immer schriftlich stellen und Dir eine schriftliche Genehmigung geben lassen.
Wenn Du die Abmahnung als ungerechtfertigt siehst, dann solltest Du eine Gegendarstellung schreiben. Diese wird dann zur Personalakte gelegt und kann im Falle einer Kündigung wichtig sein.
Was Deine andere Frage angeht: Dein Betrieb hat nach Deinen Angaben gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen. Die Arbeitszeit für Jugendliche ist nach Jugendarbeitsschutzgesetz auf acht Stunden täglich und auf vierzig Stunden in der Woche begrenzt. Beträgt die Arbeitszeit an einzelnen Tagen weniger als acht Stunden, können minderjährige Azubis an den anderen Arbeitstagen derselben Woche bis zu achteinhalb Stunden beschäftigt werden (§8 Jugendarbeitsschutzgesetz). Das gilt auch, wenn für Azubis eine Gleitzeitregelung gilt.
Deine Arbeitszeit muss durch im voraus feststehende Pausen unterbrochen werden. Bei einer Arbeitszeit zwischen viereinhalb und sechs Stunden hast du Anspruch auf mindestens eine halbe Stunde Pause, bei höheren Arbeitszeiten muss die Pause mindestens eine Stunde betragen. Zwischen 20.00 und 6.00 Uhr darfst du nicht beschäftigt werden.
Du solltest dir die Arbeitszeiten auf jeden Fall gut aufschreiben. Kopiere die am besten auch Schichtpläne etc. Was die Kündigung angeht, so rate ich Dir erst zu kündigen, wenn Du einen neuen Betrieb sicher hast, in dem Du die Ausbildung weiterführen kannst. Erst wenn Du einen neuen Ausbildungsvertrag hast, kannst Du kündigen. Aus der Ferne kann ich natürlich nicht 100% sagen, ob es für eine fristlose Kündigung ausreicht. Diese solltest Du ohnehin nicht alleine schreiben, wenn sie wasserdicht sein soll. Wende Dich daher am besten an Deine NGG vor Ort. Hier ein Kontakt:
NGG Dortmund
Ostwall 17-21
44135 Dortmund
Tel.: 0231 / 557 97 90
www.ngg-dortmund.de
Da kannst du einfach anrufen und nach deinem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Übrigens: Da Du noch minderjährig bist, müssen Deine Eltern der Kündigung zustimmen!
Liebe Grüße,
Dr. Azubi
P.S. bitte empfehle unseren Service weiter!