Hallo, also ich habe folgende Probleme... Also das erste ist, das ich einen Arbeitsunfall hatte und seit 4 wochen krank geschrieben bin, so nun habe ich eine Abmahnung bekommen, ist das rechtens?
Zweitens
Meine Chefin hat noch nie mein Berichtsheft unterschrieben, weil sie meint das ihr das zu blöd sei jede seite einzeln zu unterschreiben. Darf sie das so einfach?
Drittens
Ich habe block untericht, d.h. dass ich von montags bis freitags Schule habe, und dann muss ich auch immer den Samstag Arbeiten...Ist das normal?
Viertens
Wenn ein Feiertag ist, habe ich auch nur den Tag frei steht mir nicht eigentlich noch ein anderer freier tag zu?
Fünftens
Wenn meine kollegin Blockunterricht hat, dann habe ich nur einen nachmittag frei sonst nix...Ist das vom Gesetz her erlaubt?
Sechstens
Wir machen 3 Wochen Betriebsferien und die eine Woche die ich dann noch urlaub habe, darf ich mir nicht aussuchen sondern den schreibt meine Chefin vor wann ich den nehmen darf, wenn ich ihn überhaupt bekomme denn sie hat mir letztes Jahr drei Tage davon gestrichen, weil ich fehler gemacht habe...was kann ich dagegen tun?
Siebtens
Ich bekomme keine Abrechnungen nur wenn ich sage das ich sie für etwas brauche, also auf aufforderung und nicht regelmäßig jeden Monat...was kann ich da machen?
Achtens
Ich habe nie Donnerstags, Freitags oder Samstags frei darf das so sein das ich nur entweder Montag, Dienstag oder Mittwoch frei bekomme?
Liebe Maggie,
zu 1: Wenn du dich sowohl im Betrieb, als auch in der Berufsschule ordnungsgemäß krank gemeldet hast, ist Krankheit ist kein Abmahnungsgrund.
zu 2: So wie es deine Pflicht ist, deine schriftlichen Ausbildungsnachweise regelmäßig zu führen, so gehört es auch zu den Aufgaben deiner Ausbilderin, diese regelmäßig zu kontrollieren und zu unterzeichnen.
zu 3: Erst einmal ist entscheidend, was in deinem Ausbildungsvertrag über deine Arbeitszeiten festgehalten wurde. Wenn hierin z.B. steht, dass du nur 5 Tage in der Woche arbeiten musst, musst du am Samstag natürlich nicht in den Betrieb.
Rechtlich gesehen gibt es für volljährige Azubis allerdings keine gesetzliche Regelung, welche die Fünf-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag.
zu 4: Wenn du am Feiertag sowieso frei gehabt hättest, hast du keinen Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag.
Allerdings darf dein Betrieb nicht deinen wöchentlich freien Tag willkürlich auf den Feiertag verschieben.
zu 5: siehe Antwort zu 3. und: Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt für volljährige Azubis bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann zwar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird.
Du darfst also nach dem Arbeitzeitgesetz an sechs Tagen pro Woche durchschnittlich 48 Stunden arbeiten. Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die Fünf-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist. Und auch die Arbeitzeit ist oft in Tarifverträgen deutlich niedriger festgelegt. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Hier ist ein Kontakt für dich:
NGG Bürogemeinschaft Duisburg-Gelsenkirchen-Mülheim, Im Lipperfeld 33, 46047 Oberhausen, Region Nordrhein: Tel. 0208 / 305 82 12, Region Ruhr: Tel. 0208 / 305 82 30, Region Gelsenkirchen-Herten: Tel. 0208 / 305 82 20.Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
zu 6: Leider gibt es aber häufig Probleme mit dem Zeitpunkt des Urlaubs. Das Bundesurlaubsgesetz sagt dazu, dass du dich mit deinem Ausbilder auf den Urlaubszeitpunkt einigen musst (§ 7 Bundesurlaubsgesetz). In der Praxis heißt das: Du stellst einen Urlaubsantrag und der Ausbilder darf dir den Urlaub nur dann verweigern, wenn wichtige betriebliche (zum Beispiel feststehender Betriebsurlaub) oder soziale Gründe (zum Beispiel Vorrang von Mitarbeitern mit Kindern) dagegen sprechen. Wenn es also in deinem Betrieb festgelegte Betriebsferien gibt, musst auch du dich daran halten. Aber häufig wird der Urlaub aus anderen Gründen verweigert wie zum Beispiel Personalmangel. Dieser Grund ist nur in Ausnahmesituationen rechtens, denn der reibungslose Ablauf des Betriebes sollte nicht davon abhängen, ob der Azubi da ist oder nicht.
Dir als "Erziehungsmaßnahme" Urlaubstage zu streichen ist nicht in Ordnung - dafür gibt es Abmahnungen. Aber zu anderen Mitteln darf da grundsätzlich nicht gegriffen werden.
zu 7: Nein, du musst regelmäßig (also jeden Monat) eine Gehaltsabrechnung von deinem Betrieb bekommen.
zu 8: siehe Antworten 3 und 5. Laut Gesetz müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein!
Wende dich an deine Gewerkschaft NGG vor Ort, wenn du rechtliche Unterstützung wegen dieser Punkte brauchst, Hier ist ein Kontakt für dich:
ver.di Bürogemeinschaft Duisburg-Gelsenkirchen-Mülheim, Oberhausen, Im Lipperfeld 33, 46047 Oberhausen, Region Nordrhein: Tel. 0208 / 305 82 12, Region Ruhr: Tel. 0208 / 305 82 30, Region Gelsenkirchen-Herten: Tel. 0208 / 305 82 20, Fax 0208 / 305 82 42.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azub
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!