Abmahnung, Guttage abgezogen, Überstunden.

Guten Tag,
Seit einigen Jahren geht es in unserem "Ausbildungbetrieb" drunter und drüber.
Im Monat über 300 Stunden ist keine seltenheit als Azubi, ab 1Uhr werden die Überstunden auf der Abrechnung auch nicht mehr mitgerechnet.Überstunde Verfalllen.
Es wird bei jeder Sache z.b. Verspätung in der Schule oder Verschlafen gedroht, dass Guttage oder Urlaubstage abgezogen werden. Mir z.b. wegen Fehlstunden in der Schule obwohl man oft nicht mehr als 2-3 Stunden Schlaf zwischen Arbeit und Schule bekommt 16 Guttage und 6 Urlaubstage. Zusätzlich einer Abmahnung. Fasst jeden Tag Teildienst bis nachts zwischen 12-4 Uhr Morgens. Das war es ersteinmal, am meisten interressiert es mich, wie das mit den Urlaubstagen und den Überstunden aussieht.
Mit freundlichen Grüßen
Denis Vatheuer




Re: Abmahnung, Guttage abgezogen, Überstunden.

Lieber Denis,

vielen Dank für deine Anfrage. Dein Ausbilder darf dir keinesfalls einfach so Urlaubstage streichen!

Das mag sich jetzt für viele Azubis seltsam anhören aber: Überstunden musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern - nur freiwillig machen. Warum? Du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Daraus ergibt sich auch folgender Grundsatz: Auch die Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen, das heißt dein Ausbilder oder eine ausbildungsbeauftragte Person müssen anwesend sein, wenn du Überstunden leistest!

Wenn du Überstunden freiwillig machst gilt: Minderjährige dürfen nicht mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten (§8 Jugendarbeitsschutzgesetz), volljährige durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden und zeitweise maximal 60 Stunden – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird (§3 Arbeitszeitgesetz)!

Achtung: Wenn du nach der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit noch im Betrieb bist, und es kommt zu einem Arbeitsunfall, kannst du Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt. Falls dein Betrieb sich nicht an das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz hält, kannst du ihn bei der Gewerbeaufsicht anzeigen.

Noch ein Hinweis zur Ruhezeit:
In manchen Betrieben müssen Azubis Schichtarbeit leisten oder haben flexible Arbeitszeiten. Schichtarbeit kann bedeuten, dass der Azubi nach einer späten Schicht am nächsten Tag eine Frühschicht hat. Bei Schichtarbeit oder flexiblen Arbeitszeiten gilt für Volljährige: Zwischen dem Arbeitsende und dem Arbeitsbeginn müssen auf jeden Fall elf Stunden Freizeit liegen
(§ 5 ArbZG).

Es kann passieren, dass Azubis in mehreren Blöcken arbeiten oder lange Pausen haben. Die Schichtzeit ist die gesamte Zeit, die zwischen dem Arbeitsbeginn und dem Arbeitsende liegt.

Mir ist leider nicht ganz klar, weshalb sich die Fehlstunden bei dir in der Berufsschule angehäuft haben. Warst du dort krank? Oder bist du einfach nicht in der Schule erschienen?

Ich würde dir in deinem Fall dringend raten, dich einmal persönlich bei deiner persönlichen Gewerkschaft beraten zu lassen!
Hier ist ein Kontakt für dich:

NGG - Regionen Bielefeld, Detmold-Paderborn und Bünde-Lübbecke-Minden

Marktstr. 8
33602 Bielefeld

Tel.: 0521 / 98 62 90
Fax: 05 21/ 9 86 29 29 oder 05 21/9 86 29 19
region.owl@ngg.net

www.ngg-owl.net

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Die Kolleginnen und Kollegen können dir auch sagen, ob ein Tarifvertrag gilt.

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!