Abmahnung/Kündigung

Hallo, also bei uns im Betrieb (Hotel Garni) ist folgendes in den letzten paar Tagen passiert:
Ich hatte am 23.12. Spätdienst am Empfang und bei uns ist es so, dass der Empfang nicht 24h besetzt ist. Ich sollte lt. meiner Ausbilderin nur einige Gäste nach den Frühstückszeiten erfragen,(weil diese evtl. früher als normal frühstücken könnten) damit wir uns beim Aufbau des Buffets nach denen richten können. Damit war ich auch einvestanden. Nur als sie dabei war zu gehen, habe ich sie auch gefragt was ich denn unseren Privat Gästen sagen soll, wenn diese sich nach den Frühstückszeiten erkundigen möchten. Ich habe sie so verstanden, dass ich den Privaten eine bestimmte Uhrziet sagen soll (was ich dann auch beim check-In getan habe). Die Kollegin die jeden morgen das Frühstückbuffet aufbaut, hat mich dann an dem Abend 2,3 mal angerufen um die Frühstückszeiten zu erfragen, damit sie weiß wann sie das Buffet aufbauen kannn/wann ihr Dienstbeginn ist. Ich habe ihr gesagt, dass wir einen Gast haben, der ganz früh frühstücken würde, worauf sie mich bat diesem Gast ein Lunchpaket zu machen. Meine Antwort zu der Kollegin war dann: "Ja das kann ich machen, dann brauchst du nicht für einen Gast um 5.00h zu kommen. Dann hat ER pech gehabt und er bekommt nur ein Luncpaket". Nur die Kollegin hat mich auch nicht darauf angesprochen von wegen was ich ihr da gesgat hätte, ich denk ja nichts dabei schlimmes. Am nächsten Tag hatte ich frei und um 9h morgens oder so ruft mich meine Ausbilderin an und ich kriege von ihr ärger vonwegen was mir einfallen würde den Gästen so eine Uhrzeit zu sagen. Ich war erstmal baff, ich konnte erst mal nicht realisieren was passiert ist. Anscheinend hatten die Kollegen während des Frühstücksservices stress. Die Gäste wollten anscheinend alle auf einmal frühstücken und die Kollegen im Service hatten Stress und sie sind mit derm Service nicht nachgekommen. Es soll danach von Reklamationen geregnet haben. Natürlich war ich das schwarze Schaf. Am Dienstag sollte ich mal im Hotel vorbeischauen, was ich dann auch tat. Meine Ausbilderin zog mich dann in ein Hotelzimmer mt zwei anderen Kolleginnen. (natürlich damit der Direkor/Hotelinhaber davon nichts mitbekommt, was sie auch selber gesagt hat). Sie meinte: Wir machen es kurz und bündig, sie sind den Anweisungen nicht befolgt, sie sind patzig, geben wiederworte und sie haben in der Vergangenheit Fehler gemacht..... Ich wollte sie Kündigen, doch da sie sowieso nur noch wenige Wochen bis zu ihrer Prüfung haben, werden wir es abwarten und ihre Ausbildung ist dann beendet." Ich war erstmal baff. Dann habe ich versucht die Sache aus meiner Sicht zu erklären, was an dem Abend wirklich passiert ist. Daraufhin sagte sie: "Sie haben in der Vergangenheit Fehler gemacht, sie geben wiederworte, sie sind noch am Anfang ihrer Karriere wenn sie so weiter machen werden sie schwierigkeiten haben. Das was passiert ist wird auch in ihrem Zeugnis erscheinen und sie kriegen eine Abmahnung und das kommt in ihre Akte"
Ich habe mich damit verteidigt, dass ich den Anweisungen meiner Ausbilderin (also ihr) befolgt bin usw...

Also, ich wollte auch fragen:
-Meine Ausilderin meinte, dass in der Vergangenheit Fehler passiert sind. Könnte sie mich denn NUR deswegen kündigen? Ich habe mal gelesen, wenn die Vorfälle schon länger bekannt sind, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht kündigen kann. Sie sagt mir das sie mich gekündigt hätte, das geht ja dann nicht nur wegen meinen Fehlern in der Vergangenheit. Oder etwa nicht???

WIe kann ich mich dagegen wehren? und wie kann ich mich dagegen wehren wenn so etwas in meinem Arbeitszeugnis stehen würde??




Re: Abmahnung/Kündigung

Liebe Hofa-Azubi,

Erstmal vorweg: Eine Kündigung durch den Ausbilder ist nicht so leicht möglich. Da muss deine Chefin dir schon schwerwiegende Verstöße nachweisen können. Ein Fehlverhalten deinerseits kann aber durch eine Abmahnung geahndet werden

Eine Abmahnung ist natürlich erst mal ein Schock und das soll sie auch sein! Eine Abmahnung soll dir deutlich zu verstehen geben, dass dein Ausbilder mit deiner Leistung oder deinem Verhalten nicht zufrieden ist. Damit die Abmahnung formal richtig ist, muss ganz genau drin stehen, welche Pflichtverletzung dir zum Vorwurf gemacht wird. Außerdem muss dir eine Abmahnung auch immer die Kündigung androhen, falls du deine Leistung oder dein Verhalten nicht änderst. Es gibt eine Faustregel, die besagt, dass der Kündigung eines Azubis mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen (Ausnahme: Bei groben Vergehen wie zum Beispiel Diebstahl kann auch ohne Abmahnung gekündigt werden). Per Gesetz hat der Ausbilder nämlich „erzieherische Pflichten“, was im Klartext bedeutet, dass du erst mal durch die Abmahnung die Chance bekommst, dazuzulernen. Deshalb muss die Abmahnung auch relativ bald nach deiner Pflichtverletzung ausgesprochen werden, also nicht zum Beispiel ein Jahr später, denn dann kannst du ja nichts mehr ändern!

Du solltest eine Abmahnung auf jeden Fall ernst nehmen und versuchen, deine Leistung oder dein Verhalten im angesprochenen Bereich zu verändern.

Natürlich gibt es auch Momente, in denen eine Abmahnung ungerechtfertigt ist bzw. dir ungerechtfertigt erscheint. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie inhaltlich falsch ist und du die Sache ganz anders siehst. Eine Abmahnung kann aber auch rechtlich ungerechtfertigt sein. Eine Abmahnung wegen schlechter Noten ist zum Beispiel in der Regel ungerechtfertigt, weil du nichts dafür kannst, wenn du in der Schule nicht gut bist, obwohl du den Unterricht besuchst und lernst. Auch ist es normal, dass Auszubildende (vor allem im ersten Lehrjahr) Fehler machen, denn schließlich sind sie ja im Betrieb um zu lernen.

Wenn eine Abmahnung ungerechtfertigt ist, kannst du eine Gegendarstellung schreiben. Hierzu berät dich zum Beispiel deine Gewerkschaft.

Manchmal kann es aber auch klug sein, die Abmahnung einfach hinzunehmen und Gras über die Sache wachsen zu lassen, vor allem dann, wenn du dich grundsätzlich gut mit deinem Ausbilder verstehst. Nach frühestens eineinhalb Jahren verliert die Abmahnung dann ihre Gültigkeit, sie verjährt sozusagen. Achtung: Falls es plötzlich Abmahnungen hagelt, kann das ein Zeichen dafür sein, dass dein Ausbilder dich loswerden will und deine Kündigung vorbereitet. Dann solltest du dich umgehend bei deiner Gewerkschaft beraten lassen.

Wenn du dir unsicher bist mit deinem Arbeitszeugnis, kann ich dir auch hier nur raten, dieses von deiner Gewerkschaft sichten zu lassen. Sicher hast du schon von den Geheimcodes gehört, mit denen die Ausbilder versteckt ihre Meinung zum Besten geben. Diese Geheimcodes sind mittlerweile verboten, was die Sache aber nicht leichter macht, weil niemand genau weiß, wer sich daran hält. Ein Arbeitszeugnis richtig zu lesen, ist deshalb eine Sache für Profis. Bei deiner Gewerkschaft kannst du das Arbeitszeugnis einreichen und es auf solche Codes überprüfen lassen. Wenn welche gefunden werden, kannst du ein neues Arbeitszeugnis verlangen. Bestimmte Informationen wie Krankheitszeiten, etc. haben im Arbeitszeugnis zum Beispiel nichts zu suchen.

Hier ist ein Kontakt für dich in deiner Nähe:

NGG-Region Köln
Hans-Böckler-Platz 1
50672 Köln

Tel.: 0221 / 951 42 40
region.koeln@ngg.net
www.ngg-koeln.de

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Ich wünsche dir viel Erfolg und einen guten Rutsch ins neue jahr

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!


Re: Abmahnung/Kündigung

Hallo, ich habe aber bis heute keine schriftliche Abmahnung erhalten. Die Abmahnung an dem Tag war nur mündlich! Ist sie dann ungültig?


Re: Abmahnung/Kündigung

Richtig! Eine Abmahnung bedarf der Schriftform, denn es muss genau daraus hervorgehen, was dein Ausbilder zu bemängeln hat sowie die Androhung einer Kündigung beinhalten, wenn keine "Besserung" eintritt.

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi