Hallo liebe NGG
mir ist folgendes passiert:
Es war ein Montag ich hatte Teildienst (9-13/17.30-22 Offiziell) als wir dann so gegen 17.30 eine krankmeldung vom Arbeitskolegen erhalten haben der dann die ganze woche krank war wegen herzkreislauf Problemen.
Wie gesagt es war Montag hatte mich schon auf Dienstag meinen FREIN tag gefreut. Bis es dann hieß Herr Steinke können sie morgen den frühdienst machen (6-15uhr) Darauf ich:
"Sorry hab keine Sauberen Hemden mehr" da ich keine Waschmaschiene in meiner eigenen wohnung habe wasche ich bei meiner Mutter die in Arnsberg wohnt. Ich hatte keine Sauberen Hemden da ich davor die woche nur 1 Tag frei hatte und schon 7 Tage durchgearbeite hatte.(wir haben Hellbraune Hemeden) Da frage ich die Stellv. Restaurant Leiterin ob ich dann ein weißes anziehen könne und sie nur in einem ton : "mach DOCH !"
Ich muss dazu sagen unser Restaurant Leiter Stellv. Restaurantleiterin haben 3 Tage frei in der woche und mir wurde dieser auf 1 Herabgesetzt da der Arbeiteskolege krank geschrieben war.
wir hatten gut zu tun ich hatte erst um 23 uhr Feierabend machen können hatte mir auch schon alles für den Frühdienst fertig gemacht so das ich nur noch die kleinigkeiten erledigen musste. Ich kam total fertig nachhause und wäschte dann noch bis spät in die nacht meine hemden da ich sonst bestimmt was zu hören bekämme.
Ich war so gegen 2 Uhr nachts feritg mit dem waschen und trocknen
ich legte mich schlafen in der hoffnung das etwas schlaf besser ist als gar kein.
Und schon passierte es ich habe einen sehr festen schlaf und hörte meinen wecker nicht geschweige denn die anrufe aus dem Hotel wurde dann um 10 uhr morgends wach rannte zur arbeit entschuldigte mich dafür und machte meinen job weiter.
Sie hatten auch nichts gesagt bis heute.
Da kam der Restaurant leiter rein und sagte zu mir ich solle die abmahung unterschreiben. Dies tat ich nicht und werde ich nicht ohne betriebsrat tun.
Meine frage an Sie: Muss ich die Abmahung unterschreiben wenn ich verschlafe weil ich die Ruhezeit nicht eingehalten habe und an meinem eigentlichen freien tag hereinkommen musste?
Jeztz muss ich auch noch in meinem Urlaub vom 23.8-29-8 in betrieb kommen und dies unterschreiben muss ich das tun in meinem Urlaub?
Bitte antworten sie schnellst möglich
mfg*
Walemar Steinke
Lieber Waldemar,
zunächst einmal gilt dass keine schriftliche Abmahnungen unterschreiben solltest, wenn du mit deiner Unterschrift nicht bloß der Erhalt der Abmahnung (also nicht deren Inhalt) bestätigst.
Dafür musst du nicht in deinem Urlaub in den Betrieb kommen - man könnte dir die Abmahnung ja z.B. auch per Einschreiben zusenden.
Aus der Distanz kann ich leider nicht bewerten, ob deine Abmahnung gerechtfertigt ist oder
nicht. Dass in deinem Betrieb die Ruhezeiten nicht eingehalten werden ist ein berechtigter Einwand - aber darauf hättest auch du selbst achten sollen.
Das müsste ein Rechtsexperte vor Ort beurteilen. Wenn du dich diesbezüglich beraten lassen möchtest, kannst du dich an deine Gewerkschaft NGG vor Ort wenden. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe für dich:
NGG Region Südwestfalen, Körnerstr. 43, 58095 Hagen, Tel.: 02331 / 140 28, Fax: 02331 / 150 10, Mail: region.suedwestfalen@ngg.net, Homepage: www.ngg.net/suedwestfalen
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Du solltest deine Abmahnung also inhaltlich und formal prüfen und eventuell eine Gegendarstellung schreiben:
Wenn du die Abmahnung als ungerechtfertigt, also inhaltlich falsch, ansiehst, solltest du schnellstmöglich eine Gegendarstellung schreiben. In diese schreibst du ganz genau rein, wie es deiner Meinung nach war. Die gibst du deinem Ausbilder und er muss sie in deine Personalakte aufnehmen.
Eine Gegendarstellung kann dir zum einen dazu dienen, deine Meinung zu sagen. Sie kann aber auch wichtig sein, wenn es später zu einer Kündigung und einem Arbeitsgerichtsprozess kommt.
Manchmal kann es aber auch klug sein, die Abmahnung einfach hin zu nehmen und Gras über die Sache wachsen zu lassen, vor allem dann, wenn du dich grundsätzlich gut mit deinem Ausbilder verstehst.
Eine Abmahnung kann aber auch formal falsch sein: Damit die Abmahnung formal richtig ist, muss ganz genau drin stehen, welche Pflichtverletzung dir zum Vorwurf gemacht wird. Außerdem muss dir eine Abmahnung auch immer die Kündigung androhen, falls du deine Leistung oder dein Verhalten nicht änderst.
Es gibt eine Faustregel die besagt, dass der Kündigung eines Azubis mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen. Per Gesetz hat der Ausbilder nämlich "erzieherische Pflichten", was im Klartext bedeutet, dass du erst mal durch die Abmahnung die Chance bekommst, dazu zu lernen. Deshalb muss die Abmahnung auch relativ bald nach deiner Pflichtverletzung ausgesprochen werden, also nicht zum Beispiel ein Jahr später, denn dann kannst du ja nichts mehr ändern!
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!