abmahnung

Pro Woche kriege ich ungefähr einmal einen Anschiss, der leider völlig unbegründet auf mich einherprasselt.

Das sieht dann meißtens so aus das mich mein chef ca. eine halbe stunde, hoch emotional zur sau macht. Letztens habe ich es nicht mehr ausgehalten und nachdem ich in aller Ruhe versucht habe meinen Chef runterzubringen. Wurde ich irgendwann auch Laut und schrie. Nun will er mir eine Abmahnung geben, darf er das ?

Liebe Grüße

Pete

Ich wollte einmal Fragen ob es rein rechtlich erlaubt ist mir eine Abmahnung




Re: abmahnung

Lieber Pete,

natürlich ist es nachvollziehbar, dass einem irgendwann der Kragen platzen kann, wenn man angeschrien wird. Vor allem ist es so, dass dein Ausbilder laut Gesetz dafür sorgen muss, dass du am Arbeitsplatz weder körperlich noch psychisch geschädigt wirst (§14 Berufsbildungsgesetz). Er muss dich davor in Schutz nehmen und dementsprechend darf er dir natürlich auch keine psychische Gewalt antuen, indem er dich anschreit.

Aus der Distanz kann ich aber leider schwer beurteilen, ob eine Abmahnung gerechtfertigt sein würde oder nicht. Es kommt ganz darauf an, wie er sie begründen würde.

Wenn du tatsächlich eine Abmahnung bekommen würdest und sie als ungerechtfertigt, also inhaltlich falsch, ansiehst, solltest du auf jeden Fall schnellstmöglich eine Gegendarstellung schreiben. In diese schreibst du ganz genau rein, wie es deiner Meinung nach war. Die gibst du deinem Ausbilder und er muss sie in deine Personalakte aufnehmen. Eine Gegendarstellung kann dir zum einen dazu dienen, deine Meinung zu sagen. Sie kann aber auch wichtig sein, wenn es später zu einer Kündigung und einem Arbeitsgerichtsprozess kommt.

Aber eine Abmahnung kann auch formal falsch sein: Damit die Abmahnung formal richtig ist, muss ganz genau drin stehen, welche Pflichtverletzung dir zum Vorwurf gemacht wird. Außerdem muss dir eine Abmahnung auch immer die Kündigung androhen, falls du deine Leistung oder dein Verhalten nicht änderst. Es gibt eine Faustregel die besagt, dass der Kündigung eines Azubis mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen. Per Gesetz hat der Ausbilder nämlich "erzieherische Pflichten", was im Klartext bedeutet, dass du erst mal durch die Abmahnung die Chance bekommst, dazu zu lernen. Deshalb muss die Abmahnung auch relativ bald nach deiner Pflichtverletzung ausgesprochen werden, also nicht zum Beispiel ein Jahr später, denn dann kannst du ja nichts mehr ändern!

Manchmal kann es aber auch klug sein, die Abmahnung einfach hin zu nehmen und Gras über die Sache wachsen zu lassen, vor allem dann, wenn du dich grundsätzlich gut mit deinem Ausbilder verstehst.

Wenn du eine Abmahnung bekommen solltest und sie mal von einem Rechtsexperten prüfen lassen möchtest oder Hilfe beim Verfassen einer Gegendarstellung brauchst, kannst du dich bei deiner Gewerkschaft IG BAU vor Ort beraten lassen. Hier ist ein Kontakt für dich:

IG BAU Mitgliederbüro Freiburg, Hebelstr. 10, 79104 Freiburg, Telefon: 0761 - 27 30 29, Fax: 0761 - 28 73 51, E-Mail: freiburg@igbau.de.

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse, Dr. Azubi P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!