Abmahnungen

Ich bin seit einem Jahr Azubi bei meinem Chef.. Mein Chef und meine Chefin haben beide je einen Betrieb. Ich bin seit Januar in dem Betrieb von seiner frau eingestellt und sie ist ein MONSTER! Bei ihr arbeiten drei azubis eine 400 euro kraft, ihre tochter und sie selbst. Nur mal so um zu denn stand zu erklären. Von uns drei Azubis hat jede schon ein zwei einige sogar drei Abmahnungen bekommen mit der Drohung gekündigt zu werden. In diesen Abmahnungen stehen ich Zitire ,, leider mussten wir festellen das sie zum wiederholten male und troz mehrerer gespräche. sie haben am 00.00.0000 haben sie die Fiale (so schreibt er es) in einem unzumutbarem zustand verlassen. Hier bekommen sie die erste abmahnung dafür.'' Ich meine können die das?! Ist das denn rechtens?? Eine andere Kollegin hat eine bekommen weil sie ihre schürze einen moment nicht anhatte.. Ich brauche hilfe...




Re: Abmahnungen

Liebe Martina,

Eine Abmahnung ist erst mal ein Schock und das soll sie auch sein! Eine Abmahnung soll dir deutlich zu verstehen geben, dass dein Ausbilder mit deiner Leistung oder deinem Verhalten nicht zufrieden ist.
Aus der Distanz kann ich leider schwer beurteilen, ob die Abmahnungen gerechtfertigt waren oder nicht.

Wenn du die Abmahnung als ungerechtfertigt, also inhaltlich falsch, ansiehst, solltest du schnellstmöglich eine Gegendarstellung schreiben.
Aber eine Abmahnung kann auch formal falsch sein: Damit die Abmahnung formal richtig ist, muss ganz genau drin stehen, welche Pflichtverletzung dir zum Vorwurf gemacht wird. Außerdem muss dir eine Abmahnung auch immer die Kündigung androhen, falls du deine Leistung oder dein Verhalten nicht änderst.
Es gibt eine Faustregel die besagt, dass der Kündigung eines Azubis mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen. Per Gesetz hat der Ausbilder nämlich "erzieherische Pflichten", was im Klartext bedeutet, dass du erst mal durch die Abmahnung die Chance bekommst, dazu zu lernen. Deshalb muss die Abmahnung auch relativ bald nach deiner Pflichtverletzung ausgesprochen werden, also nicht zum Beispiel ein Jahr später, denn dann kannst du ja nichts mehr ändern!
Nach ungefähr 1 1/2 bis 2 Jahren verliert die Abmahnung ihre Gültigkeit, sie verjährt sozusagen.

Was du jetzt tun solltest:
1) Verhalten ändern:
Du solltest eine Abmahnung auf jeden Fall ernst nehmen und versuchen, deine Leistung oder dein Verhalten im angesprochenen Bereich zu verändern!

oder

2) Abmahnung inhaltlich und formal prüfen und eventuell eine Gegendarstellung schreiben. In diese schreibst du ganz genau rein, wie es deiner Meinung nach war. Die gibst du deinem Ausbilder und er muss sie in deine Personalakte aufnehmen. Eine Gegendarstellung kann dir zum einen dazu dienen, deine Meinung zu sagen. Sie kann aber auch wichtig sein, wenn es später zu einer Kündigung und einem Arbeitsgerichtsprozess kommt.

Manchmal kann es aber auch klug sein, die Abmahnung einfach hin zu nehmen und Gras über die Sache wachsen zu lassen, vor allem dann, wenn du dich grundsätzlich gut mit deinem Ausbilder verstehst.

Achtung:
Falls es plötzlich Abmahnungen hagelt, kann das ein Zeichen dafür sein, dass dein Ausbilder dich loswerden will und deine Kündigung vorbereitet. Dann solltest du dich umgehend deiner Gewerkschaft beraten lassen.
Ein Kontakt in deiner Nähe ist:
NGG Regionen Düsseldorf-Wuppertal und Krefeld-Neuss, Bürogemeinschaft Bergischland-Niederrhein, Wiesenstraße 70 A/1, 40549 Düsseldorf, Tel.: 0211 / 50 669 50, Fax: 0211 / 50 66 95 19, Mail: region.blnr@ngg.net, Homepage: www.ngg-krefeld-neuss.de.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!