Abschlussprüfung und -vergütung

Sehr geehrter Herr Dr. Azubi, meine mündliche Prüfung ist am 23 Juni 2009 und damit wäre ich auch fertig mit der Ausbildung. Folgendes Problem: Mein Mitazubi hat am 30. Juni 2009 seine Prüfung und bekommt die komplette Ausbildungsvergütung und mir steht diese angeblich nur bis 23. Juni (bei bestehen) zu. Meine Frage an sie. Wie sieht es mit dem Gleichstellungsgesetz aus? Habe ich anspruch auf die gesamte Vergütung oder nur die 23 Tage? Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Michail Morkowkin




Re: Abschlussprüfung und -vergütung

Lieber Michail,

mir ist leider nicht ganz klar, was du mit Gleichstellungsgesetz meinst, denn wenn ich dich richtig verstehe, wird dein Mitazubi ja länger im Betrieb arbeiten, als du. Es ist so: Wenn du die Abschlussprüfung bestehst, endet dein Ausbildungsverhältnis nach § 21 Berufsbildungsgesetz mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss - vermutlich direkt am 23.06. Danach bist du kein Azubi mehr und musst nicht mehr in deinen Betrieb kommen. Dass heißt natürlich auch, dass du für Tage, die du nicht gearbeitet hast (also nach Bekanntgabe deines Bestehens), keinen Vergütungsanspruch hast. Kurz: Wenn dir am 23. Juni mitgeteilt wird, dass du deine Abschlussprüfung bestanden hast, brauchst du nicht mehr in deinen Betrieb gehen, bekommst aber für Juni auch nur eine anteilige Vergütung für 23 Tage.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei deiner Abschlussprüfung! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse, Dr. Azubi P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!