alleine arbeiten

hallo ich hab ein problem!
ich soll jetzt sonntags alleine in der küche stehen und arbeiten!
es ist niemand dann dabei!
jetzt wollte ich wissen an wen ich mich da wenden kann der mir hilft!
und darf ich das den eigentlich überhaupt alleine arbeiten?
bitte brauch echt hilfe




Re: alleine arbeiten

Liebe Angelika,

vielen Dank für deine Anfrage.

Ausbildung kann nur dann stattfinden, wenn am Ausbildungsplatz ein Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragter anwesend ist, der dich ausbildet. Laut § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) muss der Ausbildende selbst ausbilden oder einen Ausbilder oder Ausbilderin ausdrücklich damit beauftragen. Der Ausbilder oder die Person, die mit der Ausbildung beauftragt ist, muss dem Azubi Fragen beantworten und ihn in Arbeitsvorgänge einweisen. Er muss seine Arbeitsergebnisse kontrollieren und dafür sorgen, dass der Azubi alle wichtigen Ausbildungsinhalte erlernt. Daraus ergibt sich, dass er eigentlich immer anwesend sein muss. Der Azubi darf also nicht alleine am Ausbildungsplatz sein oder nur in Gesellschaft von anderen Azubis, Praktikanten und Ungelernten, die als Ausbilder nicht geeignet sind. Alle Verstöße gegen diese Ausbilderpflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können nach §102 Berufsbildungsgesetz mit einem Bußgeld bis zu fünftausend Euro geahndet werden!
Hier sind ein paar Tipps für dich, was du unternehmen könntest:

1. Sprich mit deinem Ausbilder und mache ihn darauf aufmerksam, dass du seine Hilfe und sein Wissen brauchst, um deinen Beruf zu erlernen. Falls möglich schalte den Betriebsrat ein.

2. Falls sich nach dem Gespräch nichts ändert, solltest du den Ausbilder oder Betriebsinhaber noch einmal schriftlich an seine Pflichten erinnern. Hebe dir eine Kopie des Schreibens auf! Hier ist ein Musterbrief:

Adresse Azubi
Adresse Betrieb

Hinweis auf § 14 BBiG

Sehr geehrte/r Frau/Herr ____________,

laut § 14 Berufsbildungsgesetz muss ein geeigneter Ausbilder die Ausbildungsinhalte vermitteln.
- Ich bin allerdings sehr häufig alleine im Betrieb (Beispiele)
- Es steht für mich allerdings kein Ausbilder bereit und es ist auch niemand ausdrücklich mit meiner Ausbildung beauftragt worden.
Ich fordere Sie hiermit schriftlich auf, mir einen Ausbilder zur Verfügung zu stellen, mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie schadensersatzpflichtig werden können, wenn Sie sich nicht an Ihre gesetzlichen Pflichten halten.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift Azubi ____________

3. Wenn auch das nicht bringt und sich deine Ausbildungssituation nicht verbessert, solltest du dich an deine Gewerkschaft vor Ort wenden und dir rechtliche Unterstützung holen. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:


NGG - Region Saar

Fritz-Dobisch-Str. 12
66111 Saarbrücken

Tel.: 0681 / 476 73
Fax: 0681 / 49 82 90
region.saar@ngg.net
www.ngg-saar.de

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Außerdem könntest du dich an einen Ausbildungsberater der Kammer/Innung wenden und mit ihm ein persönliches Gespräch vereinbaren, denn die sind dafür da, die Ausbildung in den Betrieben zu kontrollieren.

Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße,

Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!


Re: alleine arbeiten

hallo
danke für die schnelle antwort.
kann ich da keine abmahnung oder so was bekommen wenn ich den betriebsrat einschalte oder so?
weil ich meine es ist ja § so festgelegt das ich nicht alleine arbeiten darf nur wenn ein ausbilder da ist oder Ausbildungsbeauftragter anwesend ist!
muss wenn ich da was sagen mit konsequenzen rechnen ?
oder darf ich da ganz offen sagen wie das ist?


Re: alleine arbeiten

hallo dr azubi
wenn ich mit meiner ausbilderin rede und die sagt zu mir das würde nicht stimmen ich muss arbeiten un auch alleine wie soll ich mich da den verhalten?
und kann ich mit der ärger bekomme wenn ich mich an den betriebsrat wende ?
kann sie mich dann abmahnen oder so?

lg


Re: alleine arbeiten

Liebe Angelika,

vielen Dank für deine Nachfrage und entschuldige die späte Antwort. Wir haben ein technisches Problem mit der Benachrichtigung bei Nachfragen. Es ist dein gutes Recht, dich an den Betriebsrat zu wenden. Der ist in deiner Ausbildungsstätte dazu da, die Rechte der Angestellten und Auszubildenden zu vertreten. Eine Abmahnung kannst du deswegen nicht bekommen – wenn du eine bekommst, dann wäre sie nicht rechtmäßig. Vielleicht ist es auch sinnvoll den Betriebsrat bei dem Gespräch dabei zu haben.

Ansonsten kannst du argumentieren, dass dir viel an deiner Ausbildung liegt und du deswegen einen Ansprechpartner für Fragen brauchst, um dein Wissen zu erweitern. Auf diese Weise machst du weniger Fehler und das ist dann auch besser für deinen Betrieb.

Wenn du weitere Unterstützung brauchst, wende dich an deine Gewerkschaft (siehe vorheriger Kommentar).

Trotzdem solltest du vorsichtig sein, da du noch in der Probezeit bist. Es kann sinnvoll sein, das Gespräch bis zum Ablauf dieser zu verschieben. Solange du in der Probezeit bist, hat dein Betrieb die Möglichkeit, die jederzeit fristlos ohne Angabe von Gründen zu entlassen. Das ist danach nicht mehr so einfach möglich. Aber das Risiko solltest du selbst einschätzen. Wenn du hierbei Hilfe brauchst, kannst du dich auch gern an deiner Gewerkschaft wenden.

Noch einmal viel Erfolg!

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße,
Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!