Alleine Arbeiten

Ich bin ein Azubi im Einzelhandel in einer Firma die eigentlich viele Filialen besitzt. Trotzdem ist das System hinter dieser Firma total chaotisch und unüberlegt.
Ich arbeite als bis zu 6 Tagen die woche und mache in diesen genügend überstunden die weder vergütet, ausgeglichen oder notiert werden (außer von mir selbst)

Es kam zu 2 vorfällen an denen ich Samstags verschlafen hatte und somit die Filiale in der ich arbeite zu spät aufgeschlossen hatte. Das zweite mal bekam ich nun dafür eine abmahnung. Ich hab an den 2 samstagen alleine von 8 bis 15 gearbeitet (welche auch unsere öffnungszeiten sind) und hatte als einzige Hilfe eine Aushilfe bekommen. Zu dem ist mein eigentlicher Ausbilder in einer anderen Filiale tätig und zusammen gearbeitet haben wir so gut wie noch nie. Die Filiale in der ich jetzt bin hat auch keinen geprüften ausbilder. Man kann sagen das personal besteht aus 2 Auszubildenden einer Aushilfe und einer 40 Stundenkraft. Das sind alles Dinge die für mich falsch laufen ich brauche nur einen rat wie ich das unseren Bezirksleitern verdeutlichen kann das es so nicht geht und an wen ich mich wenden kann. Ich bin im ersten Ausbildungsjahr




Re: Alleine Arbeiten

Lieber Thomas,

Ausbildung kann nur dann stattfinden, wenn am Ausbildungsplatz ein Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragter anwesend ist, der dich ausbildet!
Laut § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) muss der Ausbildende selbst ausbilden oder einen Ausbilder oder Ausbilderin ausdrücklich damit beauftragen. Der Ausbilder oder die Person, die mit der Ausbildung beauftragt ist, muss dem Azubi Fragen beantworten und ihn in Arbeitsvorgänge einweisen. Er muss seine Arbeitsergebnisse kontrollieren und dafür sorgen, dass der Azubi alle wichtigen Ausbildungsinhalte erlernt. Daraus ergibt sich, dass er eigentlich immer anwesend sein muss. Der Azubi darf also nicht alleine am Ausbildungsplatz sein oder nur in Gesellschaft von anderen Azubis, Praktikanten und Ungelernten, die als Ausbilder nicht geeignet sind. Alle Verstöße gegen diese Ausbilderpflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können nach §102 Berufsbildungsgesetz mit einem Bußgeld bis zu tausend Euro geahndet werden!
Hier sind ein paar Tipps für dich, was du unternehmen könntest, wenn deine Probezeit bereits vorbei ist:

1. Sprich mit deinem Ausbilder und mache ihn darauf aufmerksam, dass du seine Hilfe und sein Wissen brauchst, um deinen Beruf zu erlernen. Falls möglich schalte den Betriebsrat ein.

2. Falls sich nach dem Gespräch nichts ändert, solltest du den Ausbilder oder Betriebsinhaber noch einmal schriftlich an seine Pflichten erinnern. Hebe dir eine Kopie des Schreibens auf! Hier ist ein Musterbrief:

Adresse Azubi
Adresse Betrieb

Hinweis auf § 14 BBiG

Sehr geehrte/r Frau/Herr ____________,

laut § 14 Berufsbildungsgesetz muss ein geeigneter Ausbilder die Ausbildungsinhalte vermitteln.
- Ich bin allerdings sehr häufig alleine im Betrieb (Beispiele)
- Es steht für mich allerdings kein Ausbilder bereit und es ist auch niemand ausdrücklich mit meiner Ausbildung beauftragt worden.
Ich fordere Sie hiermit schriftlich auf, mir einen Ausbilder zur Verfügung zu stellen, mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie schadensersatzpflichtig werden können, wenn Sie sich nicht an Ihre gesetzlichen Pflichten halten.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift Azubi ____________

3. Wenn auch das nicht bringt und sich deine Ausbildungssituation nicht verbessert, solltest du dich an deine Gewerkschaft vor Ort wenden und dir rechtliche Unterstützung holen. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:

ver.di Rhein-Neckar, Christian Oswald, Hans-Böckler-Str. 1, 68161 Mannheim, Mail christian.oswald@verdi.de, Fon (06 21) 1 50 31 51 35, Fax (06 21) 1 50 31 55 51 15.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Außerdem könntest du dich an einen Ausbildungsberater der IHK wenden und mit ihm ein persönliches Gespräch vereinbaren, denn die IHK ist dafür da, die Ausbildung in den Betrieben zu kontrollieren.

Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,

Dr. Azubi


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