Sehr geehrte Damen und Herren,
ich mache eine Ausbildung zur Hotelfachfrau mit Zusatzqualifiaktion und bin im 1. Ausbildungsjahr. Ich habe bereits eine Ausbildung als Erzieherin absolviert und daher Erfahrung in der Arbeitswelt. In meinem jetzigen Lehrbetrieb scheinen einige Missstände zu herrschen die meine, um einiges jüngeren Kollegen, wohl beim Chef bisher nicht ansprechen wollten oder konnten. Um ein Gespräch auf Gesetzes - bzw. Tarifgrundlage führen zu können, erhoffe ich einige Auskünfte zu bekommen. Gibt es eine Regelung für den Umgang mit den gesetzlichen Feiertage in der Gastronomie, speziell bei Azubis? In meinem Betrieb arbeiten wir an diesen Tagen ganz normal, bekommen aber weder Feiertagszuschlag, noch einen freien Tag dafür. Laut Arbeitsvertrag habe ich eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden, diese wird quasi täglich überzogen. Gibt es laut Tarifrecht irgendwelche Regelungen für diese Mehrarbeit? Oftmals arbeiten wir Azubis den ganzen Abend lang völlig alleine in unserem Restaurant, ohne gelernte Kraft - ist dies rechtens?
Vielleicht haben sie eine Broschüre oder ein Merkblatt welches mir weiterhelfen könnte? Liebe Grüße und vielen Dank Daniela Mayer
Liebe Daniela,
für Broschüren müsstest du dich direkt an deine Gewerkschaft in deiner Nähe wenden. Hier ist ein Kontakt für dich: NGG Region Unterfranken, Beethovenstr. 1 a, 97080 Würzburg, Tel.: 0931 / 150 86 / 7, Fax: 0931 / 516 64, Mail: region.unterfranken@ngg.net, Homepage: unterfranken.ngg-bayern.net. Da kannst du einfach anrufen und nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Nun zu deinen Fragen: Ausbildung kann nur dann stattfinden, wenn am Ausbildungsplatz ein Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragter anwesend ist, der dich ausbildet. Laut § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) muss der Ausbildende selbst ausbilden oder einen Ausbilder oder Ausbilderin ausdrücklich damit beauftragen. Der Ausbilder oder die Person, die mit der Ausbildung beauftragt ist, muss die Ausbildung auch durchführen: Er muss dem Azubi Fragen beantworten und ihn in Arbeitsvorgänge einweisen. Er muss seine Arbeitsergebnisse kontrollieren und dafür sorgen, dass der Azubi alle wichtigen Ausbildungsinhalte erlernt. Daraus ergibt sich, dass er eigentlich immer anwesend sein muss. Der Azubi darf also nicht alleine am Ausbildungsplatz sein oder nur in Gesellschaft von anderen Azubis, Praktikanten und Ungelernten, die als Ausbilder nicht geeignet sind. Wenn du an deinem Ausbildungsplatz meistens alleine bist oder nur von Personen angeleitet wirst, die weniger Ahnung haben als du, solltest du dich an deine Gewerkschaft wenden.
Grundsätzlich wird die Arbeitszeit im Ausbildungsvertrag wird entweder durch einen bestehenden Tarifvertrag oder durch die Arbeitszeitgesetze (Jugendarbeitsschutzgesetz für Minderjährige oder Arbeitszeitgesetz) beschränkt. Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt für volljährige Azubis bei acht Stunden, sie kann aber zeitweise (nicht dauerhaft!) auf zehn Stunden verlängert werden (§3 Arbeitszeitgesetz). Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die Fünf-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. Volljährige dürfen in bestimmten Branchen (z.B. der Gastronomie) auch am Sonntag und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz).
Du darfst also nach dem Arbeitzeitgesetz an sechs Tagen pro Woche durchschnittlich 48 Stunden arbeiten. Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die Fünf-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist. Und auch die Arbeitzeit ist oft in Tarifverträgen deutlich niedriger festgelegt. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Die Regelungen für minderjährige Azubis kannst du im Jugendarbeitsschutzgesetz oder auch auf www.azubi-azubine.de nachlesen (da gibt es überhaupt eine Menge Infos zu den Rechten von Azubis).
Überstunden musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern - nur freiwillig machen. Warum? Du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Daraus ergibt sich auch folgender Grundsatz: Auch die Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen, das heißt dein Ausbilder oder eine ausbildungsbeauftragte Person müssen anwesend sein, wenn du Überstunden leistest! Überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einem angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge fest. Aber auch, wenn kein Tarifvertrag einen Zuschlag regelt, muss die Bezahlung bei Überstunden mit einem Zuschlag erfolgen, der sich an tariflichen Regelungen in ähnlichen Branchen orientiert. Wenn die Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, erhältst du einen Zeitzuschlag.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse, Dr. Azubi P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!