Arbeitsende/Überstunden

Hallo Dr. Azubi,
ich arbeite momentan in unserem Restaurant. Aus Personalmangel müssen die wenigen Festangestellten und natürlich auch wir Azubis jeden Tag mind. 2-3 Stunden länger bleiben. Heute habe ich pünktlich Feierabend gemacht und mich auf die Schnelle bei einer Kollegin abgemeldet. (Es ging nur darum, noch meinen Bus rechtzeitig zu erreichen, statt das teuere taxi zu bezahlen)
Nun hat mich meine Chefin angerufen, die eigentlich schon abgeneldet war, was mir einfiele einfach so zu verschwinden udn dass dies folgen an einem kommenden Gespräch haben wird.

Meine Fragen sind:
Mein Arbeitgeber darf mich doch nur aus wichtigen Gründen länger arbeiten lassen, Personalmangel ist doch kein Grund?
Darf mich mein Arbeitgeber aufgrund dieses Vorfalls schlechter bewerten (bei Gesprächen etc)?
Muss ich mich bei meinem Arbeitsende immer bei meinem Chef abmelden, obwohl ich davon ausgegenagen bin, dass er schon weg ist?
Ich arbeite diese Woche 6 Tage. Rechlich gesehen, müsste ich doch nur an 5 arbeiten (im Ausbildungevertrag sind 40 Stunden ausgemacht) ist es dann nicht viel mehr ein Entgegenkommen meinerseits, wenn ich dies akzeptiere und dafür eben ansonsten pünktlich gehe?
Kann ich dieser 6 Tage Regelung wiedersprechen ohne Folgen fürchten zu müssen?

Vielen Dank für die Hilfe!




Re: Arbeitsende/Überstunden

Liebe Katharina,

auch für Azubis über 18 Jahre gibt es Beschränkungen. Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann aber zeitweise auf zehn Stunden verlängert werden. Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die 5-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. Volljährige dürfen in bestimmten Branchen auch Sonntags und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz).

Du musst also nach dem Arbeitzeitgesetz an sechs Tagen die Woche insgesamt bis zu 48 Stunden, zeitweise sogar bis zu 60 Stunden die Woche arbeiten. Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die 5-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist.

Auch bei Azubis über 18 Jahren muss die Arbeitszeit durch im voraus feststehende Pausen unterbrochen sein. Die Pause muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten lang sein, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Du darfst nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden (§4 Arbeitszeitgesetz).

Überstunden musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern - nur freiwillig machen. Warum? Du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Daraus ergibt sich auch folgender Grundsatz: Auch die Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen, d.h. dein Ausbilder oder eine ausbildungsbeauftragte Person müssen anwesend sein, wenn du Überstunden leistest!

Wenn du Überstunden freiwillig machst gilt: Volljährige dürfen normalerweise nicht mehr als 48 Stunden und nur in Ausnahmefällen bis zu 60 Stunden arbeiten.

Achtung: Wenn du nach der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit noch im Betrieb bist, und es kommt zu einem Arbeitsunfall, kannst du richtige Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt. Falls dein Betrieb sich nicht an das Arbeitszeitgesetz hält, kannst du ihn bei der Gewerbeaufsicht anzeigen.

Überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einem angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge und Spätarbeitszulagen fest. Aber auch, wenn kein Tarifvertrag einen Zuschlag regelt, muss die Bezahlung bei Überstunden mit einem Zuschlag erfolgen, der sich an tariflichen Regelungen in ähnlichen Branchen orientiert. Wenn die Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, erhältst du einen Zeitzuschlag.

Falls du regelmäßig Überstunden machen musst, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Du kannst die Überstunden nämlich auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen. Hier ein Kontakt zur NGG:

NGG Region Mannheim-Heidelberg
Hans-Böckler-Str. 1
68161 Mannheim
Tel.: 0621 / 400 40 23
mail: region.mannheim-heidelberg@ngg.net

Da kannst du einfach anrufen und nach deinem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Du solltest Dich nach Dienstschluss bei Deinem Ausbilder abmelden.
Wenn Du Deine wöchentliche Arbeitszeit erreicht hast, müsstest Du für den Rest der Woche eigentlich nicht mehr arbeiten, da Du dann Überstunden machst. In der Praxis sollte man dass natürlich in Absprache mit dem Betrieb durchsetzen. Wenn es z.B. ruhigere Zeiten im Hotel gibt, dann solltest Du auch Gelegenheit haben, die Überstunden abzubummeln.

Liebe Grüße,
Dr. Azubi

P.S. bitte empfehle unseren Service weiter!