In welchem Zeitraum muss ich die Krankmeldung bei der Krankenkasse einreichen? Gibt es eine Frist? Was macht die Krankenkasse damit, bzw. wofür benötigt sie diese Krankmeldung? Der Lohn wird doch vom Arbeitgeber fortgezahlt, solange die Krankheit den Zeitraum von 6 Wochen nicht überschreitet?
MfG Nadja
Liebe Nadja,
wie viel Zeit dir von deiner Krankenkasse eingeräumt wird, um eine bei ihr AU einzureichen, müsstest du bei deiner Kasse erfragen - da gibt es keine einheitliche Regelung. Die Kassen bitten in der Regel darumt, dass man sie "umgehend" (also sobald es einem möglich ist) an sie schickt. Was genau mit deiner AU dort passiert, müsstest du auch bei deiner Krankenkasse erfragen - auf dem Gebiet bin ich leider kein Experte.
Für die Krankenkasse ist es aber auf jeden Fall wichtig zu wissen, wenn dein Arzt dich für arbeitsunfähig erklärt. Würdest du in dieser Zeit trotzdem arbeiten, müsste die Kasse z.B. nicht haften, wenn dir dabei ein Schaden zustoßen würde.
Was die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall betrifft, gilt §3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Dies besagt folgendes: Wenn du wegen unterschiedlicher Krankheiten krank geschrieben wirst, muss der Arbeitgeber immer wieder zahlen, ggf. auch mehrmals im Jahr. Wenn du wegen derselben Krankheit erneut krank geschrieben wirst muss der Arbeitgeber nur wieder zahlen wenn: - seit der letzen Arbeitunfähigkeit wegen der selben Krankheit mindestens 6 Monate vergangen sind - seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit eine Frist von 12 Monaten abgelaufen ist.
Also: Erst wenn du länger als 6 Wochen krank bist, bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse, Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!