Hallo,
ich bin im ersten Lehrjahr und habe bzgl. meiner Arbeitszeit ziemlich Probleme. Bin noch nicht 18 und arbeite sehr oft bis nach 22 Uhr und das geht dann nicht nur bis kurz nach 22 Uhr, sonder 23, 0 Uhr oder 1 und 2 Uhr sind dann normal. Ausnahmen wären ja ok, wenn es nicht ständig passieren würde und alles andere dann stimmen würde. Frei habe ich dafür noch nicht bekommen. Auch hat es mit den zwei regelmäßigen Freitagen nicht so geklappt, nach einem Gespräch mit meinem Chef, meiner Mutter und mir, ist dass fast behoben. Allerdings habe ich jetzt letzte Woche an 4 Tagen halbtags gearbeitet, immer ab 17 Uhr. Dafür hat mir mein Chef einen halben Tag frei angerechnet. Meine erste Frage wäre: Ist das so in Ordnung? Zumal ich an keinem dieser Tage um 21 Uhr Feierabend hatte, an einem war es sogar 23.30 und an einem anderen 0 Uhr. Gestern, am Sonntag war ich mal wieder von 15 Uhr bis Ende eingeteilt. Dazu meine Frage:
Ich bin noch keine 18, darf mein Chef das verlangen? Ende ist dann ja 24 Uhr. Allerdings war es 1 Uhr bis ich Feierabend hatte.
Jetzt habe ich mich gefreut, dass ich Heiligabend zu Hause bin, dafür nehme ich auch in Kauf, dass ich am 25.12. und 26.12. arbeite. Was er nun aber an Silvester vor hat, geht einfach zu weit. Ich habe am 31.12. von 15 Uhr bis Ende dienst. Es wurde bereits mitgeteilt, dass wir damit rechnen müssen, dass es 3 oder 4 Uhr morgens wird. Der Hammer aber kommt dann, ich habe am 01.01. bereits um 10 Uhr wieder Dienst. Und auch das ist nicht das erste Mal.
Ich hoffe Sie verstehen mich nicht falsch, ich mag meinen gewählten Beruf wirklich sehr, er macht mir auch viel Spaß, aber
ich komme mir ziemlich ausgenutzt vor.
Immer wieder fehlt mir ein Frei-Tag, auch für die Überstunden bekomme ich nicht frei. Ab und zu kann ich mal früher gehen, aber das steht in keinem Verhältnis zu den geleisteten Stunden. Schon am Weinfest habe ich 4 Tage (und da ist Auf- und Abbau nicht dabei) fast am Stück durchgearbeitet. Mit noch einem anderen Azubi war ich morgen zwischen 8 und 9 Uhr schon dort, Mittags 2-3 Std. frei und habe dann bis 3 Morgens Dienst gemacht. Ich hab es gerne gemacht, es war für mich eine Ausnahme, aber jetzt geht es einfach nicht mehr. Dadurch, dass er mich auch wochenlang als Teildienst einteilt, d. H. von 10 - 14 Uhr und von 18 - 22 Uhr (wo ich ja auch nie nach 4 Std. gehen kann) kann ich ja auch kaum noch soziale Kontakte pflegen. Wie soll ich dieses Problem angehen?
Gesetzlich gesehen, glaube ich, liegt mein Chef falsch, oder?
Noch etwas war, was mich stutzig macht. Mein Arbeitsvertrag hat bereits im Juli begonnen, mittlererweile weiß ich, dass mein Chef ab August sonst einen höheren Tarif hätte bezahlen müssen. Da ich ja jetzt in der Gewerkschaft bin, muss er da den Tarif angleichen?
Wäre nett, wenn Sie mir meine Fragen beantworten können.
Kann Ihnen auch gerne eine Tel.-Nr. zukommen lassen, allerdings kann die ja hier jeder lesen, wenn ich sie mitangebe.
Mit freundlichen Grüßen
Moritz
Lieber Moritz,
vielen Dank für deine Anfrage. Keine Sorge, ich verstehe dich nicht falsch und finde, du hast vollkommen Recht, dass dein Ausbilder nicht alles mit dir machen kann, schon gar nicht, wenn es ganz eindeutig gegen bestehende Gesetze verstößt. Die sind schließlich zu deinem Schutz da!
Auch wenn du schreibst, dass sich die Situation verbessert hat, verstößt dein Chef weiterhin gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dort ist ganz klar geregelt, an welchen Tagen du zu welchen Zeiten beschäftigt werden darfst. Dort steht zwar geschrieben, dass du im Gaststättengewerbe auch Sams- und Sonntagen beschäftigt werden darfst, aber dafür muss dir innerhalb deselben Woche jeder Wochenendtag durch einen freien Wochentag ausgeglichen werden, denn schließlich gilt für dich die Fünf-Tage-Woche ( §§15-17 Jugendarbeitsschutzgesetz). Was hingegen nicht geht, weil es durch das Gesetz verboten ist, sind:
Arbeiten am 25. Dezember, am 1. Januar, und am 31. Dezember nach 14 Uhr
Arbeiten nach 22 Uhr
Außerdem hast du zwischen zwei Arbeitsschichten das Recht auf 12 Stunden ununterbrochene Ruhepause (§ 13 Jugendarbeitsschutzgesetz). Es ist auch nicht richtig, dass dein Chef dir weniger Stunden aufschreibt, als du tatsächlich arbeitest. Denn dann handelt es sich um Überstunden, die dir mit einem Zuschlag entweder in Geld oder in Freizeit ausgeglichen werden müssen. Darüber hinaus hast du auch Anspruch auf einen Zuschlag zu deiner Vergütung, wenn du nach 20 Uhr arbeitest (Nachtarbeit, § 6 Arbeitszeitgesetz).
Gegen diese Arbeitszeiten, vor allem jetzt an den Feiertagen solltest du dich wehren!
Da du bereits Gewerkschaftsmitglied bist, empfehle ich dir, dass du dich für eine Beratung darüber, wie du deine Rechte einfordern kannst, an die Kollegen der Gewerkschaft NGG in der Pfalz wendest. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:
NGG Neustadt
Friedrichstr. 39
67433 Neustadt
Tel.: 06321 / 395 10
region.pfalz@ngg.net
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Wenn dein Betrieb gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstößt, begeht er zumindest eine Ordnungswidrigkeit und du kannst ihn mit deiner Gewerkschaft zusammen bei der Gewerbeaufsicht anzeigen. Es gibt noch ein weiteres Problem: Wenn du nach der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit noch im Betrieb bist, und es kommt zu einem Arbeitsunfall, kannst du Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt. Lass dich dazu am besten vor Ort beraten.
Als Gewerkschaftsmitglied hast du auch einen Anspruch auf den gerade gültigen Tariflohn, es sei dein Ausbildungsbetrieb ist nicht in der DEHOGA organisiert, was aber eine große Ausnahme wäre. Wie hoch deine Vergütung dann sein müsste und wie lange du deine Ansprüche, die bereits angefallen sind, einfordern kannst, kannst du ebenso in Neustadt erfragen.
Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg!
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße,
Dr. Azubi
PS: Bitte empfiehl unseren Service weiter!