Hallo, ich habe vor einem Jahr nach meiner Probezeit meine Ausbildung beendet, und habe aber damals kein Arbeitszeugnis gefordert, da das Ausbildungsverhältnis nicht im Guten auseinander gegangen ist. Nun brauche ich jedoch ein Zeugnis für meine neue Schule. Ich habe darum gebeten, es wurde mir jedoch verweigert, mit der Begründung ich hätte gar kein Recht auf ein Zeugnis gehabt, da man dies erst ab 6 Monaten hat, und dieses Recht wäre auch nur 3 Monate gültig. Nun wüsste ich gerne, ob das Stimmt?
Mit freundlichen Grüßen
Mantao
Lieber Montao,
von einer solchen Regelung habe ich noch nie gehört. Wende dich am besten direkt an deine Gewerkschaft NGG vor Ort und hol dir dort Unterstützung, wenn du dein Arbeitszeugnis noch geltend machen möchtest. Hier ist ein Kontakt für dich: NGG Region Schwarzwald-Hochrhein, Hebelstr. 10, 79104 Freiburg, Tel.: 0761 / 27 30 51, Fax: 0761 / 27 70 18, Mail: region.schwarzwald-hochrhein@ngg.net. Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse, Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!