in meinen vertrag ist eine wöchentliche arbeitszeit von 37,5 stunden.Nun nach 2,5 jahren habe ich einfach einen zettell bekommen in dem drin steht das ich nun eine 48 stunden woche habe(außer in den ferien?!).Habe einmal in der woche von 8-16 uhr schule,also 8 std., und alle zwei wochen von 8-14 uhr. Durfte bis jetzt immer danach nachhause nun soll ich bis 18 uhr noch arbeiten kommen.Im betrieb arbeite ich immer unterschiedlich manchmal um 6.30 ,7, 8 uhr manchmal um10.Da aber das Geschäft erst um 10 uhr öffnet,wollen sie mir die zeit von 8-10uhr in der schule nicht anrechnen?Könnte ja dann auch eigendlich erst um 10 in die schule kommen, da ja die zeit nicht angerechnet wird, und angeblich freizeit ist,oder?Außerdem muss ich vier mal in der woche früher kommen und kriege noch 5,5 stunden in der woche von meinen überstunden abgezogen, damit ich auch auf diese 48 stunden komme.. kann das angehen ? habe gedacht das dies mit den 48 stunden nur dann ist wenn man länger berufsschule hat und nicht einfach eine 48 stunden woche generell, wie schon gesagt außer in den ferien , dann habe ich wieder eine 37,5 stunden woche.. Alles etwas kompliziert, die handelkammer hat auch keinen wirklichen durch blick(müssen es erst noch von einen juristen klären lassen)..Vielleicht könnten sie mir etwas weiter helfen..weiß überhaupt nicht was ich machen soll..soll ich nun 48 stunden arbeiten? oder, mich an meinen vertrag halten?
Hallo Kerstin,
solange es keine Vertragsänderung gibt, der Du schiftlich zustimmst, gilt selbstverständlich Dein alter Vertrag mit der 37,5 Stunden Woche. Alles was Du darüber hinaus arbeitest sind Überstunden, die Dir mit Zuschlag vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden müssen. Wende Dich bitte umgehend an den Betriebsrat falls vorhanden bzw. an deine Gewerkschaft verdi. Diese Neuregelung ist absolut unrechtens.
Anders sieht es mit der Arbeit nach der Berufsschule aus:
Die Berufsschulzeit ist auf die vertragliche Arbeitszeit anzurechen, allerdings gibt es einen Haken: Eine Freistellung ist nur dann möglich, wenn sich Unterrichtszeit und Ausbildungszeit überschneiden. Findet die Berufsschule also zu Tageszeiten statt, an denen nicht regelmäßige Ausbildung statt findet, erfolgt keine Freistellung und keine Anrechnung. Es kann also passieren, das Auszubildende in bestimmten Fällen weit über die vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus Zeit in Berufsschule und Betrieb verbringen, die absolute Höchstgrenze liegt dabei bei der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitzeit von 48 Stunden.
Oft verlangen Ausbilder von volljährigen Azubis, dass sie nach der Berufsschule noch in den Betrieb kommen sollen. Hier gilt: Von der täglichen Arbeitzeit wird die gesamt Zeit in der Berufsschule abgezogen, falls die Berufsschule während der üblichen Arbeitszeit statt findet. Außerdem wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitzeit angerechnet. Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen - weniger als 20 Minuten - kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen.
Ein Beispiel: Ein Azubi hat eine vertraglich vereinbarte 40-Stunden-Woche. Die betriebliche Arbeitszeit des Azubis dauert täglich von 9 bis 18 Uhr. Der Berufsschulunterricht findet einmal wöchentlich von 8 bis 13.30 Uhr statt. Für die Fahrt in den Betrieb benötigt der Auszubildende 45 Minuten. In diesem Fall muss er nach dem Berufsschulunterricht von 14.15 bis 18 Uhr im Betrieb anwesend sein. Da zwischen 8 Uhr und 9 Uhr keine betriebliche Ausbildung stattfindet, ist eine Freistellung in dieser Zeit nicht möglich. Nimmt man nun die Summe der Berufsschulzeiten und der betrieblichen Ausbildungszeiten, kommt der Auszubildende auf 41 Stunden wöchentliche Arbeitszeit. Diese Mehrarbeit muss er hinnehmen und zwar bis zu einer Höchstgrenze von 48 Stunden.
Hier der Kontakt zu verdi:
ver.di Bezirk Mannheim, Fachbereich 01 / Katja Bronner, Hans Böckler-Str. 1, 68161 Mannheim, Tel: (0621) 150 31 51 15
da kannst du einfach anrufen und nach deinem jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von dr. azubi kommst....
liebe grüße, dr. azubi
p.s. bitte empfehle unseren service weiter!