Hallo.
Was kann ich machen wenn mein Ausbildungsbetrieb nicht pünktlich zahlt? Die ersten zwei Monate hats geklappt und diesmal warte ich seit Freitag auf die Überweisung. Fragt keiner wie ich meine Miete heute zahlen soll. Bekomme eh nur 308 €.
Gruß Tom
Lieber Tom,
vielen Dank für deine Anfrage. Deine Ausbildungsvergütung muss dir regelmäßig, und zwar vor Ablauf des Monats, gezahlt werden - so steht es im Gesetz (§18 Berufsbildungsgesetz). Sonst kannst du ja nicht richtig mit deinen monatlichen Finanzen kalkulieren. Wenn dein Gehalt ausbleibt oder nur unregelmäßig kommt, solltest du es möglichst bald geltend machen. Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, hilft sie dir dabei, ohne dass Kosten für dich entstehen. Sollten Dir durch die verspätete Zahlung Mahnkosten oder Überziehungszinsen entstanden sein, dann kannst Du diese Deinem Betrieb in Rechnung stellen.
Eine Geltendmachung schreibt man während der Ausbildung oder nach Ende der Ausbildung, um Leistungen schriftlich einzufordern. Wenn du eine Geltendmachung schreibst, musst du die Höhe deiner Forderung darin angeben und deinen Arbeitgeber am besten mit einer Fristsetzung (also einem genauem Datum) zur Zahlung auffordern. Außerdem solltest du sie so bald wie möglich formulieren und per Einschreiben (mit Rückschein) abschicken, damit du einen Nachweis über deine Geltendmachung hast.
Du kannst auch eine Kopie des Schreibens an die zuständige Stelle schicken (hier reicht ein ganz normaler Brief), um sie über deine Probleme in Kenntnis zu setzen.
Auf www.azubi-azubine.de/mein-geld/ausbildungsverguetung.html (unter dem Punkt "Zahlung der Ausbildungsvergütung") findest du eine grobe Vorlage für eine Gehaltsgeltendmachung.
Es gibt aber noch andere Punkte zu beachten, wenn du eine Geltendmachung schreiben willst. Deshalb empfehle ich dir, dich in diesem Fall an deine Gewerkschaft zu wenden. Meistens hat ein Brief von deiner Gewerkschaft einschlagenden Erfolg, weil dein Ausbilder dann weiß, dass du Rechtsschutz hast und deine Gewerkschaft Ansprüche notfalls einklagen wird. Hier ein Kontakt für dich:
Da ich keine weiteren Angaben von dir habe, hier der allgemeine Link zu Gewerkschaft NGG: http://www.ngg.net/unsere_ngg/vor_ort/
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
P.S: Wichtig: Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Aber auch, wenn für deinen Ausbildungsbetrieb kein Tarifvertrag gilt, muss deine Ausbildungsvergütung mindestens 80 Prozent der in deiner Branche üblichen tariflichen Vergütung betragen. Wenn du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, klagt sie die Ausbildungsvergütung für dich ein. Kümmere dich frühzeitig darum, denn oft kann man die Vergütung nur für einen bestimmten Zeitraum rückwirkend einfordern!