Ausbildungsvergütung

Hallo,
ich habe da mal eine Frage muss sich durch den neuen Tarifvertrag meine Ausbildungsvergütung erhöhen ? Weil ich habe heute bei meinem Arbeitgeber nach gefragt und mir wurde gesagt sie dürfen bis 30% darunter Zahlen.

mfg Jan




Re: Ausbildungsvergütung

Lieber Jan,

deine Frage kann ich dir leider nicht pauschal beantworten. Bei deiner Gewerkschaft NGG kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Einen rechtlichen Anspruch auf den in Tarifvertrag die tariflich vereinbarte Ausbildungsvergütung und andere tariflichen Leistungen hast du aber nur, wenn du Mitglied der NGG bist.

Wenn für deinen Ausbildungsbetrieb kein Tarifvertrag gilt, muss die Ausbildungsvergütung bei einer betrieblichen Ausbildung mindestens 80 Prozent und bei einer überbetrieblichen Ausbildung mindestens 70 Prozent der in deiner Branche üblichen tariflichen Vergütung betragen.

Wenn du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, klagt sie die Ausbildungsvergütung für dich ein. Kümmere dich frühzeitig darum, denn oft kann man die Vergütung nur für einen bestimmten Zeitraum rückwirkend einfordern! Hier ist ein Kontakt zur NGG in deiner Nähe für dich:
NGG Region Mittelhessen. Walltorstr. 17, 35390 Gießen, Tel.: 0641 / 317 95, Fax: 0641 / 39 07 17, Mail: region.mittelhessen@ngg.net.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!