Ausbildungsvergütung vorenthalt

Guten Tag,

ich habe folgendes Anliegen. Und zwar ist mein Chef der Meinung er könne mir meine Ausbildungsvergütung vorenthalten weil ich zum Monatsende keinen Monatsabschluss gemacht habe. Allerdings haben wir eine schriftliche Dienstanweisung in der steht das nur er diesen erstellt und es mir vorlegt. Als ich ihn darauf angesprochen habe das mein Geld noch nicht da ist meinte er Wort wörtlich: "Ja ich weiß, dass habe ich gemacht damit du mal daraus lernst!" Ich muss dazu sagen das wir dieses Verfahren erst seit letztem Monat anstreben! Seine weiteren Worte waren ich müsse ihn darauf hinweisen was ich für vollkommenen Schwachsinn halte! Wie kann ich mich nun weiterhin verhalten? Steht es mir zu von der Arbeit fern zu bleiben? Vielen Dank im Voraus, mit freundlichen Grüßen Christin




Re: Ausbildungsvergütung vorenthalt

Liebe Christin,

nein, von der Arbeit solltest du auf keinen Fall unentschuldigt fern bleiben - dass wäre ein Grund für eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar für eine fristlose Kündigung! Wenn die Situation zwischen deinem Chef und dir gerade zu unerträglich für dich ist, um zur Arbeit zu gehen, solltest du dich lieber von einem Arzt ordnungsgemäß krankschreiben lassen.

Es ist natürlich absolut nicht in Ordnung, dass dir dein Chef deinen Lohn vorenthält! Deine Ausbildungsvergütung muss dir regelmäßig, und zwar vor Ablauf des Monats, gezahlt werden - so steht es im Gesetz (§18 Berufsbildungsgesetz). Sonst kannst du ja nicht richtig mit deinen monatlichen Finanzen kalkulieren.

Nun hast du zwei Möglichkeiten: Entweder nimmst du all deinen Mut zusammen, bittest deinen Chef um ein Gespräch und versuchst das Problem mit ihm zu klären oder du schreibst eine Geltendmachung. Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, hilft sie dir dabei, ohne dass Kosten für dich entstehen. Sollten Dir durch die verspätete Zahlung Mahnkosten oder Überziehungszinsen entstanden sein, dann kannst Du diese Deinem Betrieb in Rechnung stellen.
Eine Geltendmachung schreibt man während der Ausbildung oder nach Ende der Ausbildung, um Leistungen schriftlich einzufordern. Die Geltendmachung schickst du an deinen Ausbilder. Du kannst auch eine Kopie des Schreibens an die zuständige Stelle (siehe Stempel auf deinem Ausbildungsvertrag) schicken, um sie über deine Probleme in Kenntnis zu setzen.
Es gibt aber noch andere Punkte zu beachten, wenn du eine Geltendmachung schreiben willst. Deshalb empfehle ich dir, dich in diesem Fall an deine Gewerkschaft zu wenden. Meistens hat ein Brief von deiner Gewerkschaft einschlagenden Erfolg, weil dein Ausbilder dann weiß, dass du Rechtsschutz hast und deine Gewerkschaft Ansprüche notfalls einklagen wird. Hier ein Kontakt für dich:
 ver.di Stuttgart, Giovanna Nicolosi und Jasmin Bartholomaeus, Willi-Bleicher-Str. 20, 70174 Stuttgart, Mail giovanna.nicolosi@verdi.de oder jasmin.bartholomaeus@verdi.de, Fon (07 11) 1 66 42 70 und -50, Fax (07 11) 1 66 42 29. Da kannst du einfach anrufen und nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Wenn du das Gefühl hast, dass dein Chef die deinen Lohn nicht zahlt, um dich zu schikanieren, solltest du vielleicht außerdem über einen Betriebswechsel nachdenken.

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse, Dr. Azubi P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!