Hallo Dr. Azubi,
ich habe das ein oder andere Problem! Zu den Sommerferien hin habe ich das zweite Lehrjahr beendet und ein Schulzeugnis mit einem Durchschnitt von 2,14 bekommen. Daher möchte ich meine Ausbildung gerne verkürzen. Meine Lehrer würden mich dafür empfehlen und mit dem Schnitt dürfte die IHK auch zustimmen. Ich weiß aber das mein Chef zu 99.9 % dagegen ist. Meine Lehrer sagten mir dass das keine Rolle spielen würde im Ernstfall und das ich die Zustimmung von meinem Chef eigentlich nicht benötige. Inwiefern stimmt das? Und habe ich durch meine Mitgliedschaft in der NGG irgendwelche möglichkeiten mich zur Wehr zu setzen wenn mein Chef nicht mitspielt, denn ich habe noch nicht alle Ausbildungsinhalte durchgenommen. Desweiteren stimmt einiges mit der Arbeitszeit und den Überstunden nicht. Da das Verhältnis zu meinem Chef nicht allzu gut ist, habe ich mir gedacht ich bringe die restliche Zeit hinter mich um den Facharbeiter und Lücken auf dem Lebenslauf zu bekommen. Mit der oben genannten Situation besteht die Möglichkeit, dass ich weitere Probleme mit meinem Chef bekommen werde. Wie könnte ich im Ernstfall gegen eventuelle ungerechtigkeiten vorgehen? Und kann mir die Ngg dabei eventuell helfen?
über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke Dirk
Hallo Dirk,
wenn du überdurchschnittliche Leistungen während der Ausbildung - insbesondere in der Zwischenprüfung - erbringst, kannst du bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ausbildungszeitverkürzung stellen (§ 45 Berufsbildungsgesetz). Für den Antrag reicht in der Regel die Note 3 in allen prüfungsrelevanten Fächern! Die zuständige Stelle befragt dann deinen Ausbilder und die Berufschule, ob sie dem Antrag zustimmen. Dann entscheidet die zuständige Stelle, und du erhältst einen Bescheid. Leider richten sich die Entscheidungen über eine Lehrzeitverkürzung oft nach der Meinung deines Ausbilders und dummerweise wollen Betriebe ihre besten Azubis selten früher ziehen lassen! Trotzdem: Falls du in der Zwischenprüfung überdurchschnittliche Ergebnisse hast, solltest du sofort den Antrag stellen! Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du gemeinsam mit der NGG Widerspruch einlegen. Wie gut Deine Chancen stehen, kann die NGG vor Ort besser einschätzen. Als NGG-Mitglied hast Du kostenlosen Rechtsbeistand bei allen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber.
Hier ein Kontakt:
NGG Region Oldenburg-Ostfriesland,
Bahnhofsplatz 8,
26122 Oldenburg,
Tel.: 0441 / 248 80 91,
region.oldenburg@ngg.net
Da kannst du einfach anrufen und nach deinem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Liebe Grüße,
Dr. Azubi
P.S. bitte empfehle unseren Service weiter!