Ausbildungsvertarg

Was soll mann machen wenn der Arbeitsgeber sagt dass, der Arbeitsvertag noch nicht fertig ist.




Re: Ausbildungsvertarg

Liebe Eva,

der Ausbildungsvertrag muss noch vor Beginn der Ausbildung schriftlich geschlossen werden - so steht es im Gesetz (§10,11 Berufsbildungsgesetz).

Er wird von dir und deinem Ausbilder unterschrieben. Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, musst du den Ausbildungsvertrag auch von deinen gesetzlichen Vertretern - in der Regel deinen Eltern - unterschreiben lassen.

Zudem muss der Ausbildungsvertrag von der zuständigen Stelle (IHK) kontrolliert und abgestempelt werden. Dem Antrag muss der Ausbilder einen ausgefüllten Vertrag beilegen und Angaben dazu machen, welche berufliche oder schulische Vorbildung du hast und wer als Ausbilder deine Ausbildung durchführen wird (§36 Berufsbildungsgesetz). Du erhältst dann einen abgestempelten Vertrag. Der Stempel bedeutet, dass die zuständige Stelle deinen Vertrag und die Eignung des Betriebes überprüft hat und dass dein Vertrag bei der zuständigen Stelle gemeldet ist.

Wenn der Ausbilder es vernachlässigt, den Ausbildungsvertrag schriftlich anzufertigen oder ihn in das Berufsausbildungsverzeichnis eintragen zu lassen, muss er dafür mit einer Strafe rechnen. Der Vertrag ist aber trotzdem gültig! Der Vertrag ist also auch dann gültig, wenn du ihn nur mündlich mit deinem Ausbilder abgeschlossen hast.

Wenn du Unterstützung brauchst, um deinen Ausbildungsvertrag anzufordern, kannst du dich an deine Gewerkschaft NGG vor Ort wenden. Hier ist ein Kontakt zur NGG in deiner Nähe für dich:
NGG Region Mittelbaden-Nordschwarzwald, Ettlinger Str. 3 A, 76137 Karlsruhe, Tel.: 0721 / 93 22 010, Fax: 0721 / 93 22 015, Mail: region.mittelbaden-nordschwarzwald@ngg.net.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat. Solltest du kein Einkommen haben (also kein Ausbildungsvertrag) gibt es pauschale Beiträge.

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!