Ausbildungsvertretung

Liebes NGG-Team,

wir streben eine Auszubildendenvertretung an, wissen aber nicht, wie wir am Besten vorgehen sollen, oder wo wir uns schalu machen können.

Was sind unsere Rechte und Pflichten, die wir diesbezüglich einhalten müssen?

Wir haben in unserem Unternehmen auch noch keinen Betriebsrat?

Können wir uns dann überhaupt "offiziell" für uns und unsere Kollegen einsetzen?

Bitte gebt uns ein paar Informationen.

Vielen Dank im Voraus.
LG, Stephanie




Re: Ausbildungsvertretung

Liebe Stephanie,

alle Infos rund um das Thema JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) findet ihr hier: http://www.jav.info/Startseite.

Um eine JAV zu "gründen", muss eine JAV-Wahl durchgeführt werden.
Ein erster Ansprechpartner für die JAV-Wahl ist in jedem Fall der Betriebsrat (BR), da nur dieses Gremium den Wahlvorstand einberufen kann. Besteht im Betrieb kein Betriebsrat, muss der Wahlvorstand im Regelfall von der Belegschaft in einer Betriebsversammlung gewählt werden.

Wenn du dich noch einmal ausführlich zum Thema JAV beraten lassen möchtest oder irgendwelche Unterstützung brauchst, kannst du dich an deine Gewerkschaft NGG vor Ort wenden. Hier ist ein Kontakt zur NGG in deiner Nähe für dich:
NGG Bürogemeinschaft Bergischland-Niederrhein, Wiesenstraße 70 A/1, 40549 Düsseldorf, Tel.: 0211 / 50 669 50, Fax: 0211 / 50 66 95 19, Mail: region.blnr@ngg.net, Homepage:
www.ngg-krefeld-neuss.de.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!