Azubisprecher

Hat man als Azubisprecher besondere Rechte oder ist dadurch rechtlich geschützt?




Re: Azubisprecher

Hallo Philip,

wenn Du mit Azubi-Sprecher ein Mitgleid aus der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) meinst, ja.

Besonderen Schutz genießen Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Sie müssen nach Beendigung der Ausbildung im Betrieb weiter beschäftigt werden, wenn sie vor dem Ende der Ausbildung einen Antrag auf Übernahme stellen (§78a Betriebsverfassungsgesetz).

dr. azubi