Hallo, habe so direkt keine frage, oder eigentlich doch :) Mir wurde zu herzen gelegt, ich solle mir überlegen bei der gewerkschaft beizutreten... Da ich aber als bäckerei fachverkäuferin nicht wirklich viel verdiene in der ausbildung, wollte ich zuerst fragen was der monatliche beitrag währe für mich? Würde das schon in erwägung ziehen beizutreten, um mich ab zu sichern falls irgendwann mal probleme auftreten (was schon en paar mal passiert ist, aber nix schlimmes)... Würde mich über eine antwort freuen :) LG
Liebe Meike,
die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% von deinem Bruttolohn pro Monat.
Du kannst dir ja einfach mal Infomaterial von der NGG zuschicken lassen um zu erfahren, welche Leistungen du mit einer Mitgliedschaft alle nutzen kannst.
Ein Kontakt zur NGG in deiner Nähe ist:
NGG Region Schwarzwald-Hochrhein, Hebelstr. 10, 79104 Freiburg, Tel.: 0761 / 27 30 51, Fax: 0761 / 27 70 18, Mail: region.schwarzwald-hochrhein@ngg.net.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
So nun haben ich ne frage:
Seit einiger zeit schickt mich mein bezirksleiter von einer filiale zur nächsten, was ja nich weiter schlimm is wenns für mich gut erreichbar ist, da ich auf öffentliche verkehrsmittel angewießen bin.... Nun war vor kurzem der fall, das er mir freitags kurzfristig angerufen hat, und meinte ich solle doch am samstag mit den anderen 3azubis von 17 bis 24uhr In einen bierwagen stehen und denen helfen auf dem fest (was eig. nix mit unserem beruf zutun hat), als ich dann meinte das ich nicht kann da ich auf nem geburtstag eingeladen bin und ich besuch habe, hat er mich aufs übelste angeschrien, und ich solle ihn nie wieder irgendwas fragen zwecks frei haben usw.... Er hat mir silvester frei gegeben trotz urlaubssperre weil ich vor beginn der ausbildung unverkäufliche karten gekauft habe für ein event .... Und nun wirft er es mir vor , und will so zu sagen eine entschädigung dafür indem er mich überall hin schickt... ! Da im september die neulinge kommen, wird er uns in andere filialen schicken, aber in meinem vertrag ist EIN ausbildungsplatz vermerkt! Darf er das? Laut meinem lehrer is das "Illegal"... Er muss uns da einsetzen was im Vertrag steht?!?! Ich will mir in Lahr (wo ich herkomme, also nähe lahr) eine wohnung suchen um fahrtkosten zu sparen, da ich ja keinerlei kosten erstattet bekomme (wohlbemerkt: von januar - April hatte ich kosten in höhe von 299,95€ inkl. schule) ....Nun weiß ich aber nicht wie ich das machen soll, da ich befürchte das er mich in eine andere filiale einsetzt... Darf er mich einfach so von einer zur anderen filiale schicken? Ich bin hin und her gerissen.... Jeder sagt etwas anderes, dabei will oder muss ich das wissen, damit ich endlich mal weiß wie wo was abgeht... Und ich das meinem bezirksleiter mal klar machen kann, ich hab nämlich das gefühl das er mit uns sachen spielt, die nicht in ordnung sin... bitte hilft mir jemand.... :(
PS: Ist das auch rechtens das ich (und auch andere azubis) schon vollkommen alleine in der filiale stehen? also wirklich alleine, ohne hilfe etc?
Liebe Meike,
dein Lehrer hat recht: Der Ausbildungsort, der in deinem Ausbildungsvertrag festgehalten wurde ist bindend! Dein Ausbilder kann dich nur in einer anderen Filiale einsetzen, wenn du dem zustimmst.
Zudem gilt: Für alle Ausbildungsorte (auch die Berufsschule), die in Deinem Ausbildungsvertrag eingetragen sind, musst du die Fahrtkosten selbst tragen. Wenn deine Ausbildung aber an einem Ort stattfindet, der nicht in deinem Arbeitsvertrag festgehalten wurde, muss dein Arbeitgeber die Fahrtkosten übernehmen.
Und: In einigen Bundesländern werden die Fahrtkosten zur Schule vom Land bezuschusst. Frag’ am Besten im Sekretariat deiner Berufschule nach, wie es in deinem Fall aussieht.
Und nun zu deiner Frage, ob du als Azubi alleine (also ohne einen Ausbilder) in einer Filiale arbeiten darfst:
Ausbildung kann nur dann stattfinden, wenn am Ausbildungsplatz ein Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragter anwesend ist, der dich ausbildet. Laut § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) muss der Ausbildende selbst ausbilden oder einen Ausbilder oder Ausbilderin ausdrücklich damit beauftragen. Der Ausbilder oder die Person, die mit der Ausbildung beauftragt ist, muss dem Azubi Fragen beantworten und ihn in Arbeitsvorgänge einweisen. Er muss seine Arbeitsergebnisse kontrollieren und dafür sorgen, dass der Azubi alle wichtigen Ausbildungsinhalte erlernt. Daraus ergibt sich, dass er eigentlich immer anwesend sein muss. Der Azubi darf also nicht alleine am Ausbildungsplatz sein oder nur in Gesellschaft von anderen Azubis, Praktikanten und Ungelernten, die als Ausbilder nicht geeignet sind. Alle Verstöße gegen diese Ausbilderpflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können nach §102 Berufsbildungsgesetz mit einem Bußgeld bis zu tausend Euro geahndet werden!
Hier sind ein paar Tipps für dich, was du unternehmen könntest:
1. Sprich mit deinem Ausbilder und mache ihn darauf aufmerksam, dass du seine Hilfe und sein Wissen brauchst, um deinen Beruf zu erlernen. Falls möglich schalte den Betriebsrat ein.
2. Falls sich nach dem Gespräch nichts ändert, solltest du den Ausbilder oder Betriebsinhaber noch einmal schriftlich an seine Pflichten erinnern. Hebe dir eine Kopie des Schreibens auf! Hier ist ein Musterbrief:
Adresse Azubi
Adresse Betrieb
Hinweis auf § 14 BBiG
Sehr geehrter Herr ____________,
laut § 14 Berufsbildungsgesetz muss ein geeigneter Ausbilder die Ausbildungsinhalte vermitteln.
- Ich bin allerdings sehr häufig alleine im Betrieb (Beispiele)
Ich fordere Sie hiermit schriftlich auf, mir einen Ausbilder zur Verfügung zu stellen, mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie schadensersatzpflichtig werden können, wenn Sie sich nicht an Ihre gesetzlichen Pflichten halten.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift Azubi ____________
3. Wenn auch das nicht bringt und sich deine Ausbildungssituation nicht verbessert, solltest du dich an deine Gewerkschaft vor Ort wenden und dir rechtliche Unterstützung holen.
Außerdem könntest du dich an einen Ausbildungsberater der IHK wenden und mit ihm ein persönliches Gespräch vereinbaren, denn die IHK ist dafür da, die Ausbildung in den Betrieben zu kontrollieren.
Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!