Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im Internet einen Text gefunden, in dem man sagt, man sollte sich an Sie wenden :-)
Zu meinem Problem :)
Ich bin 25 Jahre alt und fange morgen 05.08.2009 meine Ausbildung zur Restaurantfachfrau an. Ich habe meinen alten Job gekündigt um eine Lehre zu machen (wird ja auch Zeit und vor allem hab ich jemanden gefunden,der mich nimmt). Nun ist es so, ich habe vor Monaten bereits einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe gestellt (mein Brutto Einkommen im ersten Lehrjahr beträgt 425 Euro) der wurde abglehnt.Ich bin 25 habe bereits für mein eigenes Einkommen und somit die unabhängigkeit von meinen Eltern oder dem Staat gesorgt, habe viel gearbeitet um für mich und meine Tochter sorgen zu können. In der Ablehnung steht dass meine <Eltern mir nun Unterhalt zahlen sollen !???? Wie bitte ? Ich bin 8 Jahre in meiner eigenen Wohnung, lebe mit meiner Tochter seit 8 Jahren ALLEINE undhabe bereits für meine wirtschaftliche Unabhängigkeit gesorgt. Vor allem ist es ja auch dass meine Eltern nicht für die Betreuungskosten meiner Tochter aufkommen können ?? Ohne eine Betreuung meiner Tochter (120 Euro monatlich) kann ich meine Ausbildung nicht in dem Rahmen machen wie ich es will/soll/muss.Ich soll von dem Kindergeld meiner Tochter 164 Euro, dem Unterhaltsvorschuss (derdemnächst ausläuft) von 158 Euro und meinem ca. Nettogehalt von vllt. 370 Euro also meine Miete,meine Schulkosten,die Betreuung und die Kosten zum Lebensunterhalt wie Lebensmittel und Schulgelder davon zahlen ??? Ich lebe in einer Mietwohnung die eine Miete von 748 Euro hat (ja,ich habe mal mehr verdient). Was soll ich bitte tun damit ich BAB bekomme ?? In Foren im Internet stehen viele Berichte darüber, das man wenn man älter als 25 ist, wirtschaftlich unabhängig von seinen Eltern gewesen ist, vom Staat die Unterstützung bekommt.
Bitte um Rat
MfG S.Spindler
Liebe Stephanie,
da deine Eltern bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss unterhaltspflichtig sind, wird in jedem Fall das Einkommen Deiner Eltern bei der Berechnung von Bab berücksichtigt. Du solltest dir von beiden vielleicht mal den Steuerbescheid von 2007 geben lassen und dann noch mal den Bab-Rechner starten: http://babrechner.arbeitsagentur.de/ Wenn das Einkommen Deiner Eltern tatsächlich zu hoch ist, dann sind sie unterhaltspflichtig und müssen dich bis zum Ende der Ausbildung finanziell unterstützen.
Ich würde dir raten, dich von einer Sozial- oder Familienberatungsstelle vor Ort (z.B. Diakonie, Caritas etc.) über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten beraten zu lassen, wenn du auf die Unterstützung deiner Eltern verzichten möchtest.
Hier aber vorab schon einmal die wichtigsten Infos: Du kannst beim Jobcenter einen Mehrbedarf für Alleinerziehende beantragen (124,-€/Monat) Für Dein Kind kannst Du Sozialgeld beantragen (207,-€ + halbe Warmmiete). Von diesem Geld wird allerdings das Kindergeld als Einkommen des Kindes abgezogen sowie der Unterhalt des Vaters. Der Vater ist in jedem Fall unterhaltspflichtig. Je nach Einkommen des Vaters gibt es bestimmte Regelsätze, die in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt sind. Siehe auch hier: http://www.finanztip.de/recht/familie/duesseldorfer-tabelle.htm Wenn der Vater deiner Tochter sich weigert zu zahlen oder zu wenig zahlt, so solltest Du Dich ans Jugendamt wenden und dort die Sache klären.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse, Dr. Azubi P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!