Sachverhalt: Berufschulende am Dienstag um 12.50, Kenntnisnahme schriftlich durch AG. AG möchte nun dass ich Freitag abend die "verlorenen" Berufschulstunden (sonst unterricht bis 16.00 ) im Betrieb einarbeite, da Berufschule gewissermaßen bezahlte Zeit sei. Ist das korrekt, darf er das?
Hallo Simon,
wenn der Unterricht außerplanmäßig ausfällt und du theoretisch an dem Dienstag noch arbeiten könntest, so musst Du unverzüglich Deinem Chef Bescheid geben. Wenn er dann sagt, dass Du Dienstag noch in den Betrieb kommen sollst, so musst Du das tun.
Wenn er Dich aber nach Hause schickt so bist Du bezahlt freigestellt und es fallen keine Minusstunden an (§19 berufsbildungsgesetz).
liebe grüße, dr. azubi p.s. bitte empfehle unseren service weiter!