Hallo!
Hab mal ne Frage! In meinem Ausbildungsvertrag steht wort wörtlich drin: "Wird vom Ausbilder eine besondere Berufskleidung vorgeschrieben, so wird sie von ihm zur Verfügung gestellt!"
Ich muss ein Dirndl tragen, welches ich selbst zahlen musste! Und es war auch nie die Rede das ich es zurück erstattet bekomme!
Ein Dirndl zählt für mich zur besonderen Berfskleidung, da ich sonst keinerlei Verwendung dafür hätte!
Was kann ich da machen?
Würde mich über eine Antwort freuen!
Liebe Grüße, Dominique
Liebe Dominique,
die gesetzliche Regelung zur Arbeitskleidung besagt, dass dir Arbeitskleidung von deinem Arbeitgeber nur dann gestellt werden muss, wenn die Kleidung dem Arbeits- und Gesundheitsschutz dient. So zum Beispiel die Handschuhe bei Arbeiten mit gefährlichen Stoffen, Lederhandschuhe und Lederschürze bei Schweißarbeiten oder die Schutzbrille beim Schleifen.
Die restliche Arbeitskleidung muss von dir selbst gekauft werden. Das gilt leider auch dann, wenn dir dein Arbeitgeber klare Vorschriften über die Art und das Aussehen deiner Arbeitskleidung macht. Das Ganze darf jedoch einen angemessenen finanziellen Rahmen nicht sprengen. Ziemlich kompliziert wird es bei Arbeitgebern, die Ihren Angestellten Uniformen vorschreiben (Fluggesellschaften, Fast-Food-Restaurants). Auch dann musst du dir die Kleidung selbst kaufen, aber nur bis zu einem Betrag, der deine Ausgaben für normale Kleidung nicht übersteigt. Was darüber hinausgeht, muss der Arbeitgeber zahlen.
In deinem Fall gibt es ja aber eine Vertragliche Vereinbarung zu dem Thema, die dir eine Kostenübernahme von "besonderer Berufskleidung" zusagt. Auch ich würde einschätzen, dass ein Dirndl durchaus dazuzählt. Ich würde dir raten, dich zunächst einmal an den Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung (falls vorhanden) zu wenden und dort um Unterstützung zu bitten.
Sollte es keinen Betriebsrat oder eine Jugend- und Auszubildendenvertretung in deinem Betrieb geben, kannst du dich an deine Gewerkschaft NGG vor Ort wenden und dir dort rechtliche Unterstützung holen, um eine Geltendmachung der Kosten für das Dirndl zu formulieren. Meistens hat ein Brief von deiner Gewerkschaft einschlagenden Erfolg, weil dein Ausbilder dann weiß, dass du Rechtsschutz hast und deine Gewerkschaft Ansprüche notfalls einklagen wird. Hier ein Kontakt zur NGG in deiner Nähe für dich:
NGG Region Allgäu, Hirnbeinstr. 3, 87435 Kempten, Tel.: 0831 / 240 21 / 2, Fax: 0831 / 20 11 73, Mail: region.allgaeu@ngg.net, Homepage: allgaeu.ngg-bayern.net.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Sollte aus irgendwelchen Gründen keine vollständige Kostenübernahme deiner Arbeitskleidung durch deinen Arbeitgeber möglich sein, gewährt auch die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beim Kauf von Arbeitskleidung - erkundige dich da ebenfalls mal, wie es in deinem Fall aussieht.
Und Übrigens: Die Kosten für Arbeitskleidung könntest du in diesem Fall von der Steuer absetzen!
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!