Berufsschule

Darf mein Arbeitgeber, wenn an einem Tag der Berufschulunterricht bereits um 12.50 endet, von mir verlangen an einem anderen Tag die (verlorene) Zeit einzuarbeiten? konkret: dienstag war BS mittag aus, der AG musste dafür mit unterschreiben, und Freitag abend soll ich nun arbeiten. an und für sich kein Problem, aber ist das korrekt? da Berufschulzeit soz. bezahlte Arbeitszeit ist?




Re: Berufsschule

Hallo Simon,

ich habe gerade schon Deinem Azubi Kollegen Nobert ausführlich zu diesem Thema geantwortet.

Entweder der Betrieb verlangt, dass Du am Berufsschultag nach der Schule bis zum regulären Dienstschluss arbeitest oder Du bist bezahlt freigestellt. Eine Nacharbeit an anderen Tagen ist nicht zulässig.

Bei Minderjährigen gilt außerdem: Ein Berufsschultag, der mehr als fünf Unterrichtsstunden umfasst, muss mit acht Zeitstunden auf die Arbeitszeit angerechnet werden (§9 Jugendarbeitsschutzgesetz). Allerdings nur einmal die Woche. Wenn es zwei Berufsschultage gibt, wird beim zweiten nur noch die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen angerechnet.

liebe grüße, dr. azubi p.s. bitte empfehle unseren service weiter!