Ich möchte wegen ein paar Gründen bzw differenzen den Betrieb wechseln. Jetzt habe ich aber erfahren das ein aufhebungsvertrag nur gemacht werden soll wenn man schon einen neuen Betrieb hat. Deshalb die Frage ob ich mich dann kündigen lassen soll!!! Da habe ich das Problem das ich nicht weiß ob ich dann meine Ausbildung ganz von vorn anfangen muss!!! oder ich vom arbeitsamt eine sperre bekomme!!!
Liebe Jenni,
bei einem Ausbildungsplatzwechsel gehst du am Besten so vor:
1. Am Anfang steht die Ausbildungsplatzsuche. Du solltest erst kündigen, wenn du einen neuen Ausbildungsplatz gefunden hast, denn dann stehst du bei der Bewerbung nicht unter Druck und das (noch) bestehende Ausbildungsverhältnis ist ein gutes Arbeitszeugnis und macht glaubhaft, dass nicht der Betrieb etwas an dir, sondern du etwas an dem Betrieb auszusetzen hast! Für deine Bewerbung kannst du dir bei deiner Berufsschule einen aktuellen Notenstand besorgen. Mehr Infos zur Bewerbung findest du hier: www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi.html#Bewerbung. Um deine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, kannst du auch Probe arbeiten. Ausbildungsplätze, die sofort zu besetzen sind, findest du unter www.arbeitsagentur.de oder www.meinestadt.de, www.lehrstellenmarkt.de.md oder www.ihk.de. Schau auch in der Zeitung und in den Stellenportalen im Internet nach oder frag im Bekanntenkreis und an der Berufsschule.
2. Sobald du was neues hast -und erst dann!- kannst du einen Aufhebungsvertrag machen, wenn dein Betrieb mit deinem Weggang einverstanden ist.
Ein Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung! Im Unterschied zur Kündigung kündigt beim Aufhebungsvertrag nicht eine Partei der anderen, sondern Azubi und Ausbilder lösen das Ausbildungsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen auf. Ein Aufhebungsvertrag kann also nur zustande kommen, wenn sich Ausbilder und Azubi einig sind. Den Zeitpunkt der Vertragsauflösung können Azubi und Ausbilder dabei frei vereinbaren, es gibt also keine Fristen, die eingehalten werden müssen und ein Aufhebungsvertrag bedarf auch keiner Begründung.
Unterschreibe einen Aufhebungsvertrag aber nur, wenn du bereits einen neuen Lehrvertrag hast oder ganz sicher bist, dass du in dem Betrieb nicht bleiben willst, denn wenn der Aufhebungsvertrag einmal freiwillig unterschrieben ist, kann man nichts mehr machen!
Folgendes musst du beim Aufhebungsvertrag beachten:
Der Aufhebungsvertrag wird zweimal angefertigt. Jedes Exemplar wird dann von Azubi und Ausbilder unterschrieben. Azubi und Ausbilder erhalten je ein Exemplar. Falls der Aufhebungsvertrag vom Betrieb aufgesetzt wird, solltest du den ganzen Vertrag gründlich lesen, vor allem das Kleingedruckte.
Ein einfacher Aufhebungsvertrag sieht so aus:
Ort/Datum
Aufhebungsvertrag
Zwischen
___(Name Ausbilder)
und
____(Name Azubi)
Hiermit beenden die Vertragsparteien in gegenseitigem Einvernehmen das Ausbildungsverhältnis zum ________(Datum).
____________(Ort, Datum)
____________(Unterschrift Ausbilder)
____________(Unterschrift Azubi)
3. Falls dein Betrieb mit deinem Weggang nicht einverstanden ist, kannst du außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Fristlos bedeutet: Du kannst sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
• Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz
• Ausbildungsfremde Tätigkeiten
• Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)
• Ausbleibende Ausbildungsvergütung
• Überstunden, die nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden
• Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)
Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war.
Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist eine Wissenschaft für sich und deshalb gibt es keine allgemeine Vorlage. Du musst in der fristlosen Kündigung schwere Vorwürfe gegen deinen Ausbildungsbetrieb erheben. Damit die Sache auch wasserdicht ist, solltest du dir unbedingt Hilfe bei deiner Gewerkschaft holen! Rückendeckung kannst du oft auch nach der Kündigung gebrauchen: Wenn der Azubi kündigt, ist der Ausbilder leicht verärgert und gibt dir nicht immer freiwillig, was dir noch zusteht, zum Beispiel Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere, Restgehalt, Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen.
Hier ist ein Kontakt für dich:
NGG Region Köln, Hans-Böckler-Platz 1, 50672 Köln, Tel.: 0221 / 951 42 40, Fax: 0221 / 95 14 24 20, Mail: region.koeln@ngg.net, Homepage: www.ngg-koeln.de.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Wenn du kündigst, bzw. einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, giltst du als mitschuldig am Verlust deines Arbeitsplatzes und riskierst eine Sperre des Arbeitslosengeldes. Gleiches gilt, wenn du (gegen irgendwelche Pflichten verstößt und) dich kündigen lässt. Deshalb ist es so wichtig, dass du bereits einen neuen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, bevor du deinen jetzigen betrieb verlässt.
4. Von vorne anfangen musst du aber nicht, denn nachdem deine Kündigung oder der Aufhebungsvertrag durch sind, setzt du deine Ausbildung nahtlos im neuen Betrieb fort. Aber Vorsicht: Du hast wieder bis zu 4 Monate Probezeit...
Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!