hallo dr. Azubi,
ich arbeite für eine große hotelkette und in meinem ausbildungsvertrag war festgelegt,dass ich für drei monate in ein anderes haus wechsele,um dort service zu lernen.da wir in unserem betrieb kein restaurant haben.dies ist bereits im letzten jahr geschehen.nun hatten wir einen direktorenwechsel und der neue direktor will mich erneut für drei monate in ein anderes haus schicken.da ich nur noch wenige monate zu arbeiten habe vor der prüfung,möchte ich ungerne wieder wechseln.kann ich ich mcih auf meinen vertrag berufen?oder darf man mich innerhalb einer kette einsetzen wie man will?
Danke schonmal für die antwort!
Liebe/r Azubi/ne!
Vielen Dank für deine Anfrage!
Grundsätzlich muss dein Ausbildungsvertrag und die darin festgelegten Dinge eingehalten werden. Inwieweit dies in deiner Situation der Fall ist, kann ich leider nicht abschließend beantworten, da wir hier keine Rechtsberatung machen können. Daher bitte ich dich, dich einerseits an die Gewerkschaft zu wenden und andererseits an die für dich zuständige Kammer (Kontakt findest du auf deinem Ausbildungsvertrag), da diese ja auch den Vertrag gegengezeichnet hat.
Hier ein Kontakt zur Gewerkschaft in deiner Nähe:
Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten - Geschäftsstelle Hamburg
Besenbinderhof 60, 8. Ebene
20097 Hamburg
Tel.: 040/2858300
region.hamburg-elmshorn@ngg.net
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Ich wünsche dir viel Kraft für den Endspurt!
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!