Bezahlung der Überstunden

Sehr geehrtes Team,

ich hätte da mal folgende Frage an euch. Ich bin Lehrling im (noch) 1. Lehrjahr. In unserem Hotel wird es teilweise vorrausgesetzt das wir als Lehrlinge Überstunden machen. Da ich das aber rechtlich gesehen nicht machen muss, will ich mit meinem Arbeitgeber über eine Bezahlung meiner Überstunden reden. Wieviel kann ich als Lehrling für eine Überstunde (verlangen), was wäre in etwa eine gute Entlohnung?

Vielen Dank schon im vorraus.

mfg Adrien Z.




Re: Bezahlung der Überstunden

Lieber Adrien,

erst einmal vorweg: Überstunden musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern - nur freiwillig machen. Warum? Du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Daraus ergibt sich auch folgender Grundsatz: Auch die Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen, das heißt dein Ausbilder oder eine ausbildungsbeauftragte Person müssen anwesend sein, wenn du Überstunden leistest!

Wenn du Überstunden freiwillig machst ist wichtig, dass du beachtest, dass Volljährige nach den Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden und zeitweise maximal 60 Stunden pro Woche arbeiten dürfen (§3 Arbeitszeitgesetz)!

Achtung: Wenn du nach der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit noch im Betrieb bist, und es kommt zu einem Arbeitsunfall, kannst du Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt. Falls dein Betrieb sich nicht an das Arbeitszeitgesetz hält, könntest du ihn sogar bei der Gewerbeaufsicht anzeigen.

Überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einem angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge fest. Aber auch, wenn kein Tarifvertrag einen Zuschlag regelt, muss die Bezahlung bei Überstunden mit einem Zuschlag erfolgen, der sich an tariflichen Regelungen in ähnlichen Branchen orientiert. Wenn die Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, erhältst du einen Zeitzuschlag.

Wenn du dich jetzt fragst, ob sich Überstunden für dich lohnen, rechne dir folgendes aus: Teile deine monatliche Ausbildungsvergütung durch 30 Tage. Teile diesen Betrag dann durch deine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit, zum Beispiel acht Stunden. Schau dir den Betrag genau an, der zwischen einem und vier Euro liegen dürfte: Das verdienst du als Azubi in der Stunde. Da kommt jetzt noch ein Mehrarbeitszuschlag dazu, aber auch dann ist es nicht viel mehr. Jetzt überlege dir, ob du deine Überstunden wirklich ausbezahlt oder nicht lieber doch in Freizeit ausgeglichen haben willst. Auf dein Verlangen hin, ist ein Ausgleich der Überstunden in Freizeit möglich.

Falls du regelmäßig Überstunden machen musst, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden, schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Du kannst die Überstunden nämlich auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen. Hier ist ein Kontakt für dich: NGG Region Ostbrandenburg, Grabowstr. 49, 16225 Eberswalde-Finow, Tel.: 03334 / 589 30, Fax: 03334 / 58 93 29, Mail: region.berlin-brandenburg@ngg.net. Da kannst du einfach anrufen und nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse, Dr. Azubi P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!