chef will mich raus kicken (friseur)

mein chef will mich rausschmeißen weil ich viele fehlzeiten hab aba die meisten warn auch nur im 1 lehrjahr da ich ich viele probleme hatte naja dafür hat er ja kein verständnis ich werde permanent fertig gemacht so doll das ich asthma bekommen hab jeden tag darf ich mir rein ziehn was für ein dreck un so ich bin un das ich nix könnte aufjedenfall habe ich ca 47 tage gefehlt der artzt meint das alles die psyche,ich hatte letztens ein unfall gehabt da es recht glatt draußen ist hab mein knie verdreht so normal lässt sich jeder krankschreiben ich darf nich!!! ich muss dahin ansonst meint er schmeißt mich rauf und er meint ima ja deine fehlzeiten sind für den betrieb nich tragbar ja aba ich musste mich krankschreiben weil ich konnte nich laufen ja hab meine krankmeldung von di bis samstag abgegeben! so dinstag bin ich zur arbeit gegangen un drückt mir ne abmahnung in die hand weil ich montag nich da war (da ja montag eigentlich ruhetag bei uns ist) habe ich mir nix gedacht erstmal da meinte ich ja was ist da und da hat was stattgefunden sowas wie ein übungstag aba hey ich wusste echt nix davon un dafür gibt er mir ne abmahnung kann er das machen??? un ich steh kurz vor meiner gesellenprüfung vor als friseur! un da ich schon 2 abmahnungen habe wegen zu spät kommen 3 min zieht euch das rein und wegen weil ich nich zur berufschule gegangen bin obwohl ich ne krankmeldung dafür hatte aba dann gings aufeinmal darauf das ich das melden sollte egal was ich mache es ist falsch ich geh schon ima tot krank hin damit er sieht das ich echt krank un nich simuliere oda so dann heißt es wieder warum schreibste dich nich krank und wenn ich das mache mache krieg ich noch anschiß das ich mich krankgeschreiben habe ich weiß nich was ich tun soll ich hab mir jetzt für den montag einen gelben geholt meint ihr er könne was amchen weil er will mich los werden aba ich muss noch 3 moante dann kanne rmich auch am arsch l***** ich brauch echt hilfe lange halte ich es da nich aus und mein knie das so heftig dick ungelogen ihn interessiert das nich meinet wegen könnte ich da tot umfallen sowas unmenschliches würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt thx ;)




Re: chef will mich raus kicken (friseur)

Lieber Jayjay,

wenn du krank bist, bist du krank - dass ist kein Kündigungsgrund! Wichtig ist nur, dass du dich korrekt krankmeldest - und zwar sowohl im Betrieb, als auch in der Berufsschule.

Sprich: Wenn du wegen Krankheit nicht in der Lage bist zu arbeiten, musst du das deinem Betrieb noch am gleichen Tag vor Arbeitsbeginn mitteilen. Du musst ihm auch mitteilen, wie lange du voraussichtlich arbeitsunfähig sein wirst. Den Grund deiner Erkrankung musst du nicht angeben.
An Berufsschulen werden unterschiedliche Regelungen angewendet. Dein Klassenlehrer sagt dir, wie und wann du dich krank zu melden hast. Wenn du davon nichts weißt gilt auch hier: Vor Beginn des Schultages im Sekretariat anrufen und Bescheid sagen. Achtung: Auch wenn du in der Berufsschule fehlst, musst du dich im Betrieb krankmelden!

Wenn du länger krank bist, musst du deinem Ausbilder ab dem vierten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Dein Ausbilder hat das Recht, die ärztliche Bescheinigung immer schon ab dem ersten Tag zu verlangen. Das kann er dir entweder mündlich mitteilen oder schriftlich mit dir vereinbaren.
Beim Arzt erhältst du dann zwei Zettel. Einer ist für den Arbeitgeber bestimmt, den zweiten Zettel schickst du an deine Krankenkasse.

Bei Arbeitsunfähigkeit gilt also der Grundsatz: Dein Ausbilder muss immer wissen, wo du steckst. Also: Vor Arbeitsbeginn anrufen und Atteste frühzeitig abschicken. Falls es am Ausbildungsplatz kriselt und dir deine Arbeitsunfähigkeit zum Vorwurf gemacht wird, kannst du das Attest auch per Einschreiben schicken oder von jemandem persönlich bringen lassen. Dann hast du im Zweifelsfall einen Nachweis über deine fristgerechte Krankmeldung.

Wenn du durch zu hohe Fehl- und Krankheitszeiten bis zur Anmeldung der Abschlussprüfung die vorgeschriebene Ausbildungszeit nicht abgeleistet hast, solltest du Kontakt zu deiner zuständigen Stelle (IHK, HWK) aufnehmen und fragen, ob eine Zulassung nicht trotzdem möglich ist. Wenn dir nicht mehr als zehn Prozent (12-15 Wochen) an Ausbildungszeit fehlen hast du gute Chancen zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden und nicht verlängern zu müssen. Das mit den zehn Prozent ist übrigens eine Faustregel - kein Gesetz. Dabei sind auch immer Ausnahmeregelungen sind möglich.

Und nun zu deiner Kündigungsangst, wegen der neuen Abmahnung:
Das Märchen, dass nach 3 Abmahnungen die Kündigung folgt, ist leider immer noch weit verbreitet, stimmt aber so nicht. Es ist so, dass der Ausbilder sogenannte erzieherische Pflichten hat. Das heißt, wenn der Azubi gegen eine Pflicht verstößt, muss er erst zu erzieherischen Maßnahmen, also z.B. einer Abmahnung greifen, bevor er die Kündigung schreiben kann. Deswegen muss der Ausbilder auch in einer Kündigung beweisen können, dass der Azubi sein Verhalten trotz mehrmaliger Abmahnung nicht verändert hat. Das schließlicht natürlich mit ein, dass der Grund immer der Gleiche sein muss. Denn wenn du eine Abmahnung bekommst und dein Verhalten verbesserst, haben die erzieherischen Mittel ja gewirkt und besteht kein Grund für eine Kündigung!
Kurz gesagt: Er kann dich dann kündigen, wenn du wiederholt und trotz mehrmaliger Abmahnung gegen eine deiner Pflichten verstößt. (Natürlich ist eine sofortige Kündigung möglich, wenn du etwas ganz schwerwiegendes machst, wie z.B. stehlen oder unentschuldigt von der Arbeit fern bleiben).

Also: Wenn du wegen deinem verdrehten Knie nicht in der Lage bist zu arbeiten, solltest du auf jeden fall zum Arzt gehen, dich krank schreiben lassen und dich ordnungsgemäß krank melden. Kündigen kann dir dein Ausbilder deshalb nicht!

Wenn du rechtliche Unterstützung oder Rückendeckung brauchst, kannst du dich an deine Gewerkschaft ver.di vor Ort wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:
ver.di Bremen, Benjamin Schulz, Bahnhofsplatz 22 – 28, 28195 Bremen, Mail: benjamin.schulz@verdi.de, Fon: (04 21) 3 30 11 04, Fax: (04 21) 3 30 11 17.
Da kannst du einfach anrufen, nach deinem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Gute Besserung! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,

Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!