Ich arbeite 6 Tage die Woche, wie es in meinem Vertrag auch steht. Allerdings nur 6,5 Stunden pro Tag, so dass das nur 39 oder weniger Stunden pro Woche statt der 40 Std sind, da wir auch früher nach Hause geschickt werden, wenn wenig los ist. Dafür MÜSSEN wir Azubis in regelmäßigen Abständen Sonntags arbeiten. Allerdings habe ich schon lange keine Minus-Stunden mehr und werde trotz allem genötigt, mich Sonntags hinter die Theke zu stellen. Ich habe echt keine Kraft mehr. 6 Tage sind schon echt anstrengend, 7 Tage die Hölle. Wir bekommen dafür auch keinen Freizeitausgleich. Und bald steht auch die Abschlussprüfung bevor und ich habe echt keine Ahnung, wann ich dafür in Ruhe lernen soll... Mit meiner Chefin kann man darüber nicht reden,dere ist alles egal. Das ist nur eins von vielen Problemen, die in meiner Ausbildung bestehen.... wie kann man mir helfen?
Hallo Mel,
die Ausbildungszeit muss so geregelt sein, dass Du in Deinem Fall an 6 Tagen auf Deine vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit kommst. Immer wieder gibt es Azubis, die plötzlich von ihrem Ausbilder erfahren, dass sie Minusstunden angesammelt haben. In der Regel ist diese Berechnung von Minusstunden nicht rechtens. Denn die Ausbildungsvergütung muss weitergezahlt werden, wenn die Ausbildung aus Gründen, für die du nichts kannst ausfällt, obwohl du bereitstehen würdest (§19 Berufsbildungsgesetz). Klassisches Beispiel: Dein Ausbilder schickt dich Heim, weil nichts mehr zu tun ist. Oder du bekommst einen Anruf, dass du gar nicht erst kommen sollst. In diesen Fällen bist du bezahlt freigestellt und sammelst keine Minusstunden an. Denn du hast ein Recht darauf, die festgelegte tägliche Arbeitszeit auch zu arbeiten und zu lernen und wenn es nichts zu tun gibt, kann sich dein Ausbilder ja Lernaufgaben für dich ausdenken: Du bist schließlich Azubi.
Es ist also unzulässig, die angeblichen Minusstunden am Sonntag nacharbeiten zu lassen.
Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die 5-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. Volljährige dürfen in bestimmten Branchen auch Sonntags und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss.
Kurz vor Ende der Ausbildung hast Du kaum etwas zu verlieren, Du solltest also Deine Ausbilderin darauf ansprechen und einen Ausgleich für die Sonntagsarbeit einfordern. Überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einer angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Wenn Du das nicht möchtest, bleibt Dir nur die Möglichkeit Deine Überstunden immer sorgfältig aufzuschreiben und auch Dienstpläne etc. zu kopieren. So kannst Du die Überstunden, evtl. auch noch nach der Ausbildung geltend machen. Dabei hilft dir die NGG. Hier ein Kontakt:
NGG Region Darmstadt & Mainz,
Rheinstr. 50,
64283 Darmstadt,
Tel.: 06151 / 36 69 80,
www.ngg-darmstadt-mainz.de
Da kannst du einfach anrufen und nach deinem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Liebe Grüße,
Dr. Azubi
P.S. bitte empfehle unseren Service weiter!