Lieber Dr Azubi,
ich habe folgendes Problem:
Ich bin im 2 Lehrjahr als Koch und hatte heute mit meinem Ausbilder einen Streit über eine nicht vorhande Zutat, worauf ich zu ihm sagte, dass ich ja nicht dafür verantwortlich bin wenn er vergisst es zu bestellen. Daraufhin hat er mich nach Hause geschickt und ich sollte morgen wieder kommen. Jetzt habe ich Angst dass er mir irgendwelche Sanktionen auferlegt, weil ich zu ihm dies gesagt habe. Ist dies denn ein Grund einem Azubi eine Abmahnung zu schreiben oder nicht, oder sogar noch schlimmer die Kündigung?? Ich habe echt jetzt Angst vor Konsequenzen!! Können sie mir sagen, wie ich mich jetzt verhalten soll??
Liebe Grüße
Lieber Christoph,
keine Angst, gekündigt werden kannst du wegen diesem Vorfall nicht!
Die einzige Konsequenz, die der Streit zur Folge haben könnte, würde eine Abmahnung sein, denn sonstige Sanktionen oder "Erziehungsmaßnahmen" darf dein Ausbilder gar nicht anwenden.
Ob dir dein Ausbilder tatsächlich eine Abmahnung erteilen könnte, kann ich aus der Distanz leider nicht beurteilen - dafür weiß ich zu wenig, was genau wie passiert ist.
Wenn du wirklich eine Abmahnung bekommen solltest, prüfe sie zunächst inhaltlich.
Wenn sie inhaltlich richtig ist, solltest du sie auf jeden Fall ernst nehmen und versuchen, deine Leistung oder dein Verhalten im angesprochenen Bereich zu verändern!
Wenn du die Abmahnung als ungerechtfertigt, also inhaltlich falsch, ansiehst, solltest du schnellstmöglich eine Gegendarstellung schreiben. In diese schreibst du ganz genau rein, wie es deiner Meinung nach war. Die gibst du deinem Ausbilder und er muss sie in deine Personalakte aufnehmen. Eine Gegendarstellung kann dir zum einen dazu dienen, deine Meinung zu sagen. Sie kann aber auch wichtig sein, wenn es später zu einer Kündigung und einem Arbeitsgerichtsprozess kommt.
Aber eine Abmahnung kann auch formal falsch sein: Damit die Abmahnung formal richtig ist, muss ganz genau drin stehen, welche Pflichtverletzung dir zum Vorwurf gemacht wird. Außerdem muss dir eine Abmahnung auch immer die Kündigung androhen, falls du deine Leistung oder dein Verhalten nicht änderst.
Es gibt eine Faustregel die besagt, dass der Kündigung eines Azubis mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen. Per Gesetz hat der Ausbilder nämlich "erzieherische Pflichten", was im Klartext bedeutet, dass du erst mal durch die Abmahnung die Chance bekommst, dazu zu lernen. Deshalb muss die Abmahnung auch relativ bald nach deiner Pflichtverletzung ausgesprochen werden, also nicht zum Beispiel ein Jahr später, denn dann kannst du ja nichts mehr ändern!
Nach ungefähr 1 1/2 bis 2 Jahren verliert die Abmahnung ihre Gültigkeit, sie verjährt sozusagen.
Manchmal kann es aber auch klug sein, die Abmahnung einfach hin zu nehmen und Gras über die Sache wachsen zu lassen, vor allem dann, wenn du dich grundsätzlich gut mit deinem Ausbilder verstehst.
Wenn du Unterstützung brauchen solltest oder dich noch einmal ausführlich beraten lassen möchtest, kannst du dich an deine Gewerkschaft NGG vor Ort wenden. Ein Kontakt in deiner Nähe ist:
NGG Region Saar, Fritz-Dobisch-Str. 12, 66111 Saarbrücken, Tel.: 0681 / 476 73, Fax: 0681 / 49 82 90, Mail: region.saar@ngg.net, Homepage: www.ngg-saar.de.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!