Einsatzorte

Hallo, habe mich heute mit meinem Fachlehrer unterhalten, der hat sich meinen Ausbildungsvertrag angeschaut, da ich ja von einer filiale zur anderen geschickt werde (z.B. Heute Offenburg, morgen wieder Lahr, und auch heute von 13-20uhr, und morgen von 6uhr - 13uhr...) er meinte die zeiten dürfen so nicht sein, zwecks ruhepause von 11std oder sowas zwischen 2 arbeitstagen, allerdings steht auf meinem Vertrag folgendes:
Die Ausbildung findet in Kenzingen
Und mit dem betriebssitz für die Ausbildung üblicherweiße zusammenhängende Bau,Montage- und sonstige Arbeitsstellen statt....

Heisst das er darf mich zu jeder zeit an jedem ort einsetzen?
Oder gibt es gewisse einschränkungen die er einhalten muss?

Die fahrerei mit öffentlichen verkersmitteln geht nämlich ganz schön ins geld....




Re: Einsatzorte

Hallo Meike,

Ruhezeit ist die ununterbrochene Zeit zwischen 2 Schichten, die Dir zur freien Verfügung stehen muss.

Zwischen dem Ende der Arbeitszeit und dem Wiederbeginn am nächsten Tag müssen mind. 11 Stunden Ruhezeit liegen (§ 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz). Anderenfalls ist ein Wechsel von Spät- auf Frühschicht nicht zulässig.

Als Azubi solltest Du nicht hin und her geschickt werden. Denn es sollte ja auch immer ein Ausbilder anwesend sein.
Die in Deinem Arbeitsvertrag genannten Ausbildungsorte gelten erstmal. Als Bäckereifachverkäuferin musst Du ja nicht auf Bau- oder Montagearbeiten. Dieser Standardsatz ist also hinfällig.
Da ich den Arbeitsvertrag nicht vor mir habe, kann ich Dir nicht genau sagen, ob es zulässig ist, dass Du mehrere Einsatzorte hast. Du kannst Dich aber mal an die NGG vor Ort wenden und Deinen Vertrag checken lassen. hier ein Kontakt:

NGG Region Schwarzwald-Hochrhein
Hebelstr. 10
79104 Freiburg
Tel.: 0761 / 27 30 51

Da kannst du einfach anrufen und nach deinem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Liebe Grüße,
Dr. Azubi

P.S. bitte empfehle unseren Service weiter!