Fehlen in der Schule, Kündigung möglich?

Hallo,

ich habe bestimmt 3-4 mal in der Berufsschule gefehlt, ohne im Betrieb bescheid zu sagen. Entweder habe ich es vergessen oder ich weiß selbst nicht was mit mir los war und was das sollte..
Nun stehen Zeugnisse bevor und ich bekomme natürlich bammel was passieren wird, wenn meine Ausbilderin das sieht.
Könnte sie mich dann einfach kündigen? Oder folgt erst eine Abmahnung etc?
Mir liegt viel an der Ausbildung und habe das ja nicht aus böswilligkeit getan.
Andererseits denke ich mir, dass das auch schon andere Azubis vor mir getan haben und die bestimmt auch nicht direkt gekündigt bekommen haben.
Sorgen mache ich mir allerdings schon und Gewissheit würde wohl erst mal Abhilfe schaffen!




Re: Fehlen in der Schule, Kündigung möglich?

Liebe Silas,

die Berufsschule zu schwänzen ist tatsächlich keine Lapalie, denn wiederholtes unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule, ist ein Grund für eine fristlose und außerordentliche Kündigung!
Allerdings wäre eine Kündigung nur zulässig, wenn du zuvor schon mindestens 2 Abmahnungen dafür (also für das gleiche Vergehen) bekommen hast - und das ist bei dir ja scheinbar nicht der Fall.

Deshalb: Wenn du tatsächlich eine Kündigung bekommen solltest, solltest du dich sofort an deine Gewerkschaft ver.di vor Ort wenden und einen Widerspruch einlegen. Nach Erhalt der Kündigung hast du dafür nur drei Wochen Zeit. Wenn du diese Frist versäumst, ist die Kündigung wirksam! Also verliere bitte keine Zeit. Hier ist ein Kontakt zu ver.di in deiner Nähe:
ver.di Frankfurt am Main, Fabian Rehm, Wilhelm-Leuschner-Str. 69 – 77, 60329 Frankfurt am Main, Mail fabian.rehm@verdi.de, Fon (0 69) 25 69 28 02, Fax (0 69) 25 69 21 49.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Wenn du mal wieder nicht in die Berufsschule gehen kannst, rate ich dir dringend: Vor Beginn des Schultages im Sekretariat anrufen und Bescheid sagen.
Und Achtung: Auch wenn du in der Berufsschule fehlst, musst du dich im Betrieb krankmelden!

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!


Re: Fehlen in der Schule, Kündigung möglich?

Nein, eine Abmahnung habe ich noch nicht erhalten, es gab ja noch keine Probleme und auch noch keine Zeugnisse.

Ich habe mir überlegt, das Gespräch mit meiner Ausbilderin zu suchen und es ihr zu erklären... würde das vielleicht etwas helfen, die ganzen Umstände etwas zu entschärfen?
Oder würde das für die Konsequenzen nichts bringen?


Re: Fehlen in der Schule, Kündigung möglich?

Liebe Silas,

deine Idee, das Gespräch mit deiner Ausbilderin zu suchen, ist sehr gut - das hilft meist am besten weiter.

Ob sie deshalb auf eine Abmahnung verzichtet, würde ich eher bezweifeln, denn eine Abmahnung soll dir ja deutlich zu verstehen geben, dass dein Ausbilder mit deiner Leistung oder deinem Verhalten nicht zufrieden ist.

Dennoch ist es einfach eine aufrichtige Geste, wenn du deiner Ausbilderin selbst von den Fehlstunden erzählst.

Liebe Grüße,
Dr. Azubi