Fehltage trotz Krankheit

Hallo,

ich bräuchte mal eine Auskunft bezüglich meiner Arbeitszeit. Ich sollte laut Schichtplan vorletzte Woche von Montag bis Sonntag arbeiten und sollte dafür die drauffolgende Woche (sprich letzte Woche) Dienstag und Mittwoch frei haben. Bis hierher ist ja noch alles klar. Ich war aber die ganze Woche (die ich durcharbeiten sollte) krank einschließlich Sonntag. Ich war dann Montag arbeiten und habe Dienstag und Mittwoch frei gemacht (wie es am Dienstplan stand). Nun soll ich aber die zwei Tage nacharbeiten, da ich ansonsten zwei Fehltage bekomme. Meine Chefin sagte, wenn ich nicht arbeiten war, kann ich auch nicht frei machen. Da hilft mir auch der Krankenschein nichts, meinte sie. Mein Bruder der selbst Ausbilder ( in einer anderen Branche) ist, meinte mir stehen trotzdem die zwei Tage zu. Nun möchte ich gerne Ihre Meinung zu dem Thema wissen. Ich bedanke mich schon mal im vorraus.

mfg Adrien Z.




Re: Fehltage trotz Krankheit

Lieber Adrien,

tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte - ich musste zu deiner Frage erst einmal recherchieren.

Das Gesetz sagt folgendes: Nach dem Entgeltausfallprinzip (§ 4 Entgeltfortzahlungsgesetz) sind dem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer auch etwaige - im Krankheitszeitraum - anfallende Zusatzschichten und Schichtverlängerungen auf seinem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben (Schoof in Kittner/Zwanziger, Arbeitsrecht 4. Aufl., § 58 Rn. 187b), wenn er ohne die Krankheit daran teilgenommen hätte.

Das heißt: Für die Woche in der du krank warst, muss dir die komplette Arbeitszeit auf dein Arbeitszeitkonto gutzuschreiben werden, die du theoretisch (also wenn du nicht krank gewesen wärest) gearbeitet hättest (laut Schichtplan 7 Tage). Dementsprechend stehen dir dann in der folgenden Woche auch die zwei freien Tage wie geplant zu - genau, wie dein Bruder meinte.

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse, Dr. Azubi P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!