Feiertagszuschlag

Gutten Tag!!!!!
Hab ne kliene Frage an Sie und hoffe das Sie mir da wieter helfen können!!!
Ich bin in gerade im zweiten Lehrjahr. Den normalen Vertrag hab ich ja, wo die Ausbildungsvergüttung, Anspruch auf Urlaub und wöchentliche Arbeitszeit niedergelassen sind. Ich möchte wissen in welchem Vertrag kann ich nachschauen ob mir Feiertags zuschlag zu steht oder nicht; den bis jetz hiese es "es ist freiwillig vom Chef zu etscheiden ob mann es bekommt oder nicht und wenn mann da wieter nachfragt heisst es ist Umsatzbezogen.Und Jetz bekomm ich das auf ein mal, aber die anderen nicht. Ach ja und noch was, wenn der Feiertag nicht auf ein Wochentag fellt, ich da aber trotzdem arbeiten MUSS, müsste ich dann nicht ein zusätzliches Tag frei bekommen????????
Ich BITTE Sie um eine Antwort!!!!!!!!!
Ich hab es satt mir immer die Lügen anzuhören.

Danke im Vorraus




Re: Feiertagszuschlag

Liebe Maria,

Regelungen zu einem Feiertagszuschlag werden entweder in deinem Ausbildungsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung (da könntest du mal den Betriebsrat fragen, falls es einen gibt) oder in einem Tarifvertrag festgehalten.

Ob ein Tarifvertrag für dich gilt, der den Feiertagszuschlag für dich regelt, erfährst du bei deiner Gewerkschaft NGG vor Ort - ich kann dir darüber leider keine genauere Auskunft geben. Hier ist ein Kontakt zur NGG für dich:

NGG Region Oldenburg-Ostfriesland, Bahnhofsplatz 8, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441 / 248 80 91, Fax: 0441 / 248 80 97, Mail: region.oldenburg@ngg.net.

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Einen Anspruch auf die Leistungen, die in einem Tarifvertrag vereinbart wurden hast du aber nur, wenn du selbst Gewerkschaftsmitglied bist. Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, hilft die NGG dir auch kostenlos, deine Ansprüche geltend zu machen.

Und ja: Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz).

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!


Re: Feiertagszuschlag

Danke schön!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Re: Feiertagszuschlag

Gerne!

Liebe Grüße,
Dr. Azubi