Freie Tage

Hallo,

ich habe eine 5 Tage Woche und bekomme selten 2 Tagen hintereinander frei.
Meist ist es so, daß ich z.Bsp. Montag u. Donnerstag frei habe.
Stehen mir 2 nacheinanderfolgende Tage zu?
Noch etwas, wird der Sonntag wie ein Feiertag behandelt und bekomme ich dann einen Guttag?

Grüße




Re: Freie Tage

Liebe Sanny,

erst einmal ist entscheidend, was in deinem Ausbildungsvertrag über deine Arbeitszeiten festgehalten wurde. Wenn hierin z.B. steht, dass du Anspruch auf zwei aufeinander folgende freie Tage hast, dann muss dir dieser Anspruch auch gewährt werden.

Von der gesetzlichen Seite her, hast du leider keinen Anspruch darauf. Es ist vielmehr sogar so, dass es für volljährige Azubis keine gesetzliche Regelung gibt, welche die Fünf-Tage-Woche vorschreibt - der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag.

In der Gastronomie dürfen Volljährige sogar auch am Sonntag und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz).
Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss.
Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz).

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!