fristlos kündigen

hallo dr. azubi

ich möchte gerne fristlos meine ausbildungstelle kündigen (gründe sind genug da)und in einem anderen betrieb fortführen wie lange habe ich nach der kündigung zeit einen neuen ausbildungsplatz zu finden ich habe einfach keine kraft mehr paralell zu suchen. war/bin seit okt 09 krank geschrieben wegen mobbings und darauf zurückzuführende herzprobleme (rein psychisch) kein körperlicher grund gefunden worden.heute arbeitete ich den ersten tag hätte spätschicht 11-19:30 gehabt und bin um 15 uhr zum arzt gegangen weil es mir wieder so schlecht ging.

gruss sabrina




Re: fristlos kündigen

Liebe Sabrina,

erst einmal vorweg: eine fristlose Kündigung zu schreiben ist nicht so einfach. Deshalb empfehlen wir immer, Unterstützung von einem Rechtsexperten (z.B. von deiner Gewerkschaft NGG) zu suchen, damit die Kündigung auch wasserdicht ist.

Außerdem wäre es - wie du selbst sicher weißt - natürlich viel besser, wenn du schon einen neuen Ausbildungsplatz hättest, bevor du kündigst. Zum einen giltst du, wenn du kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst u.U. als mitschuldig am Verlust deines Arbeitsplatzes und riskierst eine Sperre des Arbeitslosengeldes (stündest nach der Kündigung also unter finanziellem Druck, ganz schnell etwas neues zu finden) und zum anderen ist das (noch) bestehende Ausbildungsverhältnis ist ein gutes Arbeitszeugnis und macht glaubhaft, dass nicht der Betrieb etwas an dir, sondern du etwas an dem Betrieb auszusetzen hast!


Dementsprechend würde ich dir raten, dich erst einmal krank schreiben zu lassen, wenn dir der Druck gerade zu viel ist und währenddessen nach einem neuen Ausbildungsplatz zu suchen.

Für deine Bewerbung kannst du dir bei deiner Berufsschule einen aktuellen Notenstand besorgen. Mehr Infos zur Bewerbung findest du hier: www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi.html#Bewerbung. Um deine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, kannst du auch Probe arbeiten. Ausbildungsplätze, die sofort zu besetzen sind, findest du unter www.arbeitsagentur.de oder www.meinestadt.de, www.lehrstellenmarkt.de.md oder www.ihk.de. Schau auch in der Zeitung und in den Stellenportalen im Internet nach oder frag im Bekanntenkreis und an der Berufsschule.

Sobald du was neues hast kannst du einen Aufhebungsvertrag machen, wenn dein Betrieb mit deinem Weggang einverstanden ist.

Falls der Betrieb nicht einverstanden ist, kannst du außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Fristlos bedeutet: Du kannst sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:


 • Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz


 • Ausbildungsfremde Tätigkeiten


 • Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)


 • Ausbleibende Ausbildungsvergütung


 • Überstunden, die nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden


 • Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)




Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war.
 Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist aber wie gesagt eine Wissenschaft für sich und deshalb gibt es keine allgemeine Vorlage. Du musst in der fristlosen Kündigung schwere Vorwürfe gegen deinen Ausbildungsbetrieb erheben. Damit die Sache auch wasserdicht ist, solltest du dir also unbedingt Hilfe bei deiner Gewerkschaft holen! Hier ist ein Kontakt zur NGG in deiner Nähe: NGG Region Unterfranken, Beethovenstr. 1 a, 97080 Würzburg, Tel.: 0931 / 150 86 / 7, Fax: 0931 / 516 64. Mail: region.unterfranken@ngg.net, Homepage: unterfranken.ngg-bayern.net.

Da kannst du einfach anrufen und nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Rückendeckung kannst du oft auch nach der Kündigung gebrauchen: Wenn der Azubi kündigt, ist der Ausbilder leicht verärgert und gibt dir nicht immer freiwillig, was dir noch zusteht, zum Beispiel Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere, Restgehalt, Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen.


4. Nachdem deine Kündigung oder der Aufhebungsvertrag durch sind, setzt du deine Ausbildung nahtlos im neuen Betrieb fort. Aber Vorsicht: Du hast wieder bis zu 4 Monate Probezeit...

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
 Dr. Azubi


P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!