fristlose Kündigung

Hallo,

ich möchte meinen Ausbildungsplatz wechseln, weil ich in meinem Betrieb nicht mehr zurecht komme. Das Arbeitsklima und der Umgang mit den Angestellten ist unter aller Würde.
Ich habe eine neue Stelle in Aussicht, vermute aber, dass mein AG keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben wird.

Nun ziehe ich eine fristlose Kündigung in nErwägung nachdem meine Chefin mich heute beleidigt hat. Des weitere mache ich eigentlich jede Woche Überstunden, bekomme sie aber weder bezahlt, noch werden sie durch freizeit ausgeglichen. Wenn aber mal in einer Woche eine Minusstunde anfällt wird mir sofort der Urlaub abgezogen, egal ob ich in der Woche vorher 10 Überstunden gemacht habe. In meinem Berichtsheft muss ich lügen was die Arbeitszeit angeht, ich darf nur täglich 8,5 Std aufschreiben und wöchentlich gesamt 42 Std.
Desweiteren muss ich öfter abends arbeiten und am nächsten tag im frühdienst, wobei nur ca. (wenn man mal pünktlich rauskommen sollte, was meistens nicht der fall ist)7,5 Std zwischen den Arbeitszeiten liegen (in der Regel noch weniger).

Hab ich eine Chance mit einer fristlosen Kündigung durchzukommen?
Ich bin soeben online der Gewerkschaft beigetreten.

MfG
Katja




Re: fristlose Kündigung

Liebe Katja,

du musst in der fristlosen Kündigung schwere Vorwürfe gegen deinen Ausbildungsbetrieb erheben. Aus der Distanz kann ich leider nur sehr schwer einschätzen, ob du genügend Gründe für eine außerordentliche und fristlose Kündigung anführen kannst.

Es ist so: Wenn dein Betrieb mit deinem Weggang nicht einverstanden ist, kannst du außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Fristlos bedeutet: Du kannst sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:



• Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz



• Ausbildungsfremde Tätigkeiten



• Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)



• Ausbleibende Ausbildungsvergütung



• Überstunden, die nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden



• Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)




Du solltest erst kündigen, wenn du einen neuen Ausbildungsplatz gefunden hast, denn dann stehst du bei der Bewerbung nicht unter Druck und das (noch) bestehende Ausbildungsverhältnis ist ein gutes Arbeitszeugnis und macht glaubhaft, dass nicht der Betrieb etwas an dir, sondern du etwas an dem Betrieb auszusetzen hast!

Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war.
 Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist eine Wissenschaft für sich und deshalb gibt es keine allgemeine Vorlage. Damit die Sache auch wasserdicht ist, solltest du dir unbedingt Hilfe bei deiner Gewerkschaft holen! Rückendeckung kannst du oft auch nach der Kündigung gebrauchen: Wenn der Azubi kündigt, ist der Ausbilder leicht verärgert und gibt dir nicht immer freiwillig, was dir noch zusteht, zum Beispiel Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere, Restgehalt, Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen.
Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe für dich:


NGG Region Osnabrück, Blumenhaller Weg 148
49078 Osnabrück, Tel.: 0541 / 4041490, Fax: 0541 / 40414919, Mail: region.osnabrueck@ngg.net.
Da kannst du einfach anrufen und nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Nachdem deine Kündigung oder der Aufhebungsvertrag durch sind, setzt du deine Ausbildung nahtlos im neuen Betrieb fort. Aber Vorsicht: Du hast wieder bis zu 4 Monate Probezeit...

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,

Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!