Als Azubi-Hofa musste ich dieses Lehrjahr, bei 35 Grad, eine Woche im Garten arbeiten und Unkraut rupfen. Dabei habe ich mir die Hände blutig gearbeitet und musste mich krankschreiben. Dürfen die das? Wie stehe ich da?
Hallo Philip,
Du stellst also alle Fragen einzeln, auch gut.
für jeden beruf gibt es einen ausbildungsrahmenplan, in dem genau festgelegt ist, was du wann lernen sollst. zu beginn der ausbildung muss zudem ein grober betrieblicher ausbildungsplan angefertigt und an den ausbildungsvertrag angehängt werden!
du darfst nicht alleine sein. es muss immer ein ausbilder oder ein ausbildungsbeauftragter anwesend sein, sonst kann keine ausbildung stattfinden!
ausbildungsfremde tätigkeiten, wie unkraut zupfen, haben in der ausbildung nichts zu suchen. falls sie überhand nehmen, kannst du den betrieb auf schadensersatz verklagen.
ausbildungsfremde routinearbeiten entsprechen nicht dem ausbildungszweck: du kannst dein ausbildungsziel nicht erreichen, wenn du immer dasselbe machst!
dr. azubi