holla hab ma ne frage hoffe das jemand schnell antwortet :) also ich hab im 1 lehrjahr wegen fehlzeiten in der schule mir leider zwei abmahnungen eingefangen. nun jetzt habe ich mich vor ein paar tagen krank gemeldet (am wochenende wegen magenproblemen). ich hab weil es mir die nacht überschon schlecht ging morgens um 6.00 am front office angerufen denen bescheid gegeben darauf hin schmerzmittel genommen und versucht zu schlafen. leider ist die nachricht nie in der küche angekommen und ich hab jetzt trotz atest ne abmahnung. ich soll mir bis morgen 12.00 überlegen ob ich selber kündige oder ob das hotel mir kündigt. was soll ich nun tun?? suche grad schon neue küchen zum bewerben aber wie verhalt ich mich beim arbeitgeber morgen? über ne antwort würd ich mich sehr freuen mit freundlichen grüßen byC
Hallo byC,
lass dich nicht unter Druck setzten: Du solltest auf keinen Fall selbst eine Kündigung schreiben! Dass man dich dazu auffordert klingt stark danach, als würde dein Betrieb fürchten, dass du eine Kündigung seitens des Betriebs anfechten und Erfolg damit haben könntest.
Zunächst einmal solltest du prüfen, ob die Abmahnung formal und inhaltlich korrekt ist.
Zudem ist es so, dass eine Abmahnung nach ungefähr 1 1/2 bis 2 Jahren ihre Gültigkeit verliert, sie verjährt sozusagen. Es könnte also sein, dass deine ersten beiden Abmahnungen aus dem 1. Lehrjahr bereits verjährt sind und der jetzigen Abmahnung deshalb gar nicht die Kündigung folgen dürfte.
Am besten wendest du dich dafür an deine Gewerkschaft NGG vor Ort und holst dir dort rechtliche Unterstützung von kompetenten Leuten. Hier ist ein Kontakt für dich: NGG Köln, Hans-Böckler-Platz 1, 50672 Köln, Tel.: 0221 / 951 42 40, Fax: 0221 / 95 14 24 20, Mail: region.koeln@ngg.net, Homepage: www.ngg-koeln.de. Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Als Gewerkschaftsmitglied gewährt dir deine Gewerkschaft Rechtsschutz bei einem Kündigungsschutzverfahren. Sie hilft dir auch dabei einen Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen. Beachte unbedingt die Widerspruchsfrist gegen die Kündigung von drei Wochen: Du hast nach dem Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit, um etwas zu unternehmen, danach ist die Kündigung auf jeden Fall wirksam.
Wie gesagt: Kündige auf keinen Fall selbst, denn dann hast du von heute auf morgen keinen Job mehr und kriegst vermutlich eine Sperre des Arbeitslosengeldes!
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse, Dr. Azubi P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!