genehmigter Urlaub einfach gestrichen

Hallo Dr. Azubi,

das erste Lj ist ja fast geschafft und mein erster Urlaub steht an.

Urlaubplan wurde im Jan genehmigt.

Da ich 31 Tage Urlaubsanspruch hab musste diese richtig verteilt werden.

Bisher hab ich noch keinen zusammenhängenden Urlaub machen können da ich ja zwei Tage in der Woche Berufsschule hab.

Mein nächster Urlaub wäre jetzt von 19.7-4.8 heute teilte mir mein Chefin mit ich kann diesen Urlaub nicht machen und das ich doch im Oktober ja noch 14 Tage habe.

Geht das überhaupt das Sie einfach sagt nein dein Urlaub ist gestrichen.
Muss Sie dies nicht begründen ???
Gelten hier nicht auch die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesurlaubsgesetz

Mit freundlichen Grüße
Steffi




Re: genehmigter Urlaub einfach gestrichen

Liebe Steffi,

leider gibt es aber häufig Probleme mit dem Zeitpunkt des Urlaubs. Das Bundesurlaubsgesetz sagt dazu, dass du dich mit deinem Ausbilder auf den Urlaubszeitpunkt einigen musst. In der Praxis heißt das: Du stellst einen Urlaubsantrag und der Ausbilder darf dir den Urlaub nur dann verweigern, wenn wichtige betriebliche oder soziale Gründe dagegen sprechen (§7 Bundesurlaubsgesetz). Ein häufiger und legitimer Grund sind dabei Betriebsferien. Wenn es also in deinem Betrieb festgelegte Betriebsferien gibt, musst auch du dich daran halten. Aber häufig wird der Urlaub aus anderen Gründen verweigert wie zum Beispiel Personalmangel. Dieser Grund ist nur in Ausnahmesituationen rechtens, denn der Azubi sollte von vornherein gar keine so wichtige Rolle im betrieblichen Ablauf spielen, dass man ihn nicht entbehren könnte.

Wenn du also deinen Urlaub planen willst, solltest du auf Nummer sicher gehen:
Stelle einen schriftlichen Urlaubsantrag und bitte frühzeitig um mögliche Termine. Lass` dir die Urlaubsgenehmigung für einen bestimmten Zeitraum ebenfalls schriftlich geben. So hast du im Streitfall einen Nachweis, und die Chancen stehen gut, dass du deinen gebuchten Flug in die Sonne auch antreten kannst! Falls sich dein Ausbilder aber plötzlich quer stellt, heißt es aufpassen. Denn auch. wenn du dich im Recht fühlst, weil der Urlaub schon genehmigt war: Eigenmächtiger Urlaubsantritt ist ein Kündigungsgrund! Wenn du dabei erwischt wirst, kann es zu einer fristlosen Kündigung durch den Ausbilder kommen (§22 Berufsbildungsgesetz). Wende dich in diesem Fall also lieber an deine Gewerkschaft und versuche deinen Urlaubswunsch mit legitimen Mitteln durchzusetzen.

Wenn Du deinen Urlaub schriftlich eingereicht hast und auch eine schrifltiche Bestätigung hast, stehen Deine Chancen nicht schlecht, dass Du ihn auch antreten kannst.

Wende Dich am besten direkt an Verdi vor Ort:

Verdi Reutlingen
Stefan Hamm
Siemensstr. 3
72766 Reutlingen
Mail: stefan.hamm@verdi.de
Tel.: (071 21) 947 97 40

Da kannst du einfach anrufen und nach deinem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Liebe Grüße,
Dr. Azubi

P.S. bitte empfehle unseren Service weiter!