Hallo, bitte entschuldigen Sie das ich mich an Sie wende: Mein Sohn hat die Gesellenprüfung zum Koch nicht bestanden. Nach mündl. Prüfung 148 Punkte gesamt Theorie, in Praxis wurden keine Punkte mitgeteilt. Nach der Prüfung nur ein Zettel verteilt, auf welchen angekreuzt wurde "Nicht bestanden". Ich habe zwei Fragen, die mir bisher nicht beantwortet werden konnten: Nach welchem Punktesystem wird die Praxisprüfung bewertet? Wieviel Punkte für was? Kann er jetzt nach der Ausbildungszeit nur mit dem Abschlusszeugnis ohne Gesellenbrief auch arbeiten, als Jungkoch oder ist hierfür der Gesellenbrief zwingend notwendig?
Er ist im moment ein wenig frustiert, arbeitet auch gerne - will aber nicht nochmal in die Prüfung. Sein Chef würde ihn allerdings bis zum nächsten Prüfungstermin behalten.
Ich weiß sonst nicht wen ich fragen kann, die ihk hält sich ein wenig bedeckt mit der beantwortung meiner fragen. und mein sohn will lieber nicht nachfragen, für den fall dass er doch noch mal in die prüfung muss, damit er nicht negativ aufgefallen ist.
vielen Dank für Ihre Mühe im voraus. Mit freundlichen Grüßen Monika
Liebe Monika,
leider kann ich ihnen auch keine genaue Auskunft über das Punktesystem in der Praxisprüfung zum Koch geben, würde Ihnen aber raten, dass Sie sich mit dieser Frage direkt an die NGG in Ihrer Nähe wenden. Hier ist ein Kontakt für Sie: NGG Region München, Schwanthaler Str. 64 – 66, 80336 München, Tel.: 089 / 544 65 90, Fax: 089 / 54 46 59 22, Mail: region.muenchen@ngg.net, Homepage: muenchen.ngg-bayern.net. Da können Sie einfach anrufen und nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass Sie von Dr. Azubi kommen....
Da Sie in der Nähe von München wohnen, kann ihr Sohn sich auch mal an das Azubi-Beratungsbüro azuro von der Stadt München wenden. Hier werden Azubis kostenlos beraten. Hier ist der Kontakt für Ihren Sohn: azuro, Landwehrstr. 87, 80336 München, Tel: 089-54404640, Mail: azuro@azuro-muenchen.de.
Grundsätzlich kann ihr Sohn auch ohne einen Gesellenbrief als Jungkoch arbeiten. Die meisten Ausschreibungen setzen allerdings einen Gesellenbrief voraus, was bedeutet, dass seine Stellenauswahl deutlich eingeschränkt wäre. Außerdem würde sich ein fehlender Gesellenbrief natürlich auch negativ auf die Höhe seines Jungkoch-Gehalts auswirken. Ich würde ihm daher dringend raten, seine Ausbildung um ein halbes Jahr zu verlängern und erneut in die Abschlussprüfung zu gehen - vor allem, wenn ihm sein Chef dies schon angeboten hat.
Wenn dies für ihn partout nicht in Frage kommt, könnte er sich auch mal bei der IHK erkundigen, ob er als externer Prüfling zum nächsten Prüfungstermin zugelassen werden könnte. Als externer Prüfling in die Prüfung zu gehen ist aber natürlich nicht ideal, wenn er noch wichtige Dinge für das Bestehen der Abschlussprüfung lernen müsste. Ein weiterer Nachteil, die Abschlussprüfung als externer Prüfling abzulegen ist übrigens, dass er die Prüfungsgebühren selbst tragen müsste.
Dies war ein Service Ihrer Gewerkschaft!
Liebe Grüsse, Dr. Azubi
P.S. Bitte empfehlen Sie unseren Service weiter!