hallo

hallo ich hätte eine frage und zwar ich möchte gerne betrieb wechseln...weil in der metzgerei wo ich derzeit arbeite fühle ich mich nicht richtig behandelt ich arbeite 12std und keine 8wie laut mein lehrvertrag arbeite immer 6 tage die woche ohne ein freien tag und muss nach der schue arbeiten gehen obwohl mein schultag als arbeitstag gehört den er geht 8std.ich bekomme meine täglichen 4std die ich jeden tag mehr arbeite weder in geld geschweige noch in freie tage...hab wahrscheinlich jetzt wo anders eine stelle meine frage an sie ist jetzt mir ist noch nicht richtig klar wie ich kündigen soll...wie lange ich nach der abgabe der künigung hier noch arbeiten muss was mit meine urlaubstage passiert und ob ich nicht ürgendwie gegen mein derzeitigen chef nicht ürgend wie ankommen kann damit er mir das restliche geld die er mir die letzte monate gegeben hat nicht wieder erstatten kann weil ich hab mich in der handwerkskammer informiert ich müsste im1lehrj.505bekommen habe jededoch seit anfang der ausbildung nur394bekommen.bitte helfen sie mir..mfg




Re: hallo

Hallo Anna,

Du solltest natürlich erst kündigen, wenn Du einen neuen Betrieb sicher hast, der Dich weiter ausbilden möchte.

Sobald du was Neues hast -und erst dann!- kannst du einen Aufhebungsvertrag machen, wenn dein Betrieb mit deinem Weggang einverstanden ist. Den Aufhebungsvertrag kann man so gestalten, dass die Ausbildung sofort endet.
Falls der Betrieb nicht einverstanden ist, musst du fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Für eine fristlose Kündigung gibt es keine Vorlage, weil es einiges zu beachten gilt und du dem Betrieb schwere Pflichtverletzungen vorwerfen musst.
Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
- Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz
- ausbildungsfremde Tätigkeiten
- ausbleibende Ausbildungsvergütung
- Überstunden, die nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden
- systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)

Eine fristlose Kündigung solltest du auf keinen fall alleine schreiben, wenn sie wasserdicht sein soll! Ich empfehle Dir dies unbedingt zusammen mit der NGG zu machen.

Dann setzt du deine Ausbildung nahtlos im neuen Betrieb fort. Aber Vorsicht: du hast wieder bis zu 4 Monate Probezeit...

Unabhängig von der Kündigungsart stehen dir nach der Kündigung alle Leistungen zu, die du dir bis zum Kündigungszeitpunkt erworben hast - insbesondere Restgehalt und Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen und ein Arbeitszeugnis. Falls du regelmäßig Überstunden machen musst, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Du kannst die Überstunden nämlich auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei der NGG kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen.

Hier ein Kontakt für dich:

NGG Region Stuttgart,
Willi-Bleicher-Str. 20,
70174 Stuttgart,
Tel.: 0711 / 202 83 21 / 2,
region.stuttgart@ngg.net

Da kannst du einfach anrufen und nach deinem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Liebe Grüße,
Dr. Azubi

P.S. bitte empfehle unseren Service weiter!