Herr

sehr geehrte Damen und Herren, ich habe die Ausbildung im 1. Lehrjahr als Koch begonnen.2 Wochen später war ich im 2. Lehrjahr, da mir die IHK mein Ausbildungsjahr anrechnete, das ich vor ca 8 Jahren absolviert hatte. Nun bekomme ich nur das Gehalt vom 1. Lehrjahr, dass es angebeglich nach "Beschäftigungsjahr" geht.

Stimmt, dass ?

Es wäre sehr nett, wenn Sie mir diese Frage beantwortden könnten, da ich im Fersehen gesehen habe, man könne sich Infos bei ihnen holen.

Mit den besten Grüßen aus Mannheim

Daniel




Re: Herr

Lieber Daniel,

nein, dass stimmt nicht, denn wenn du in demselben Beruf bereits Ausbildungszeit zurückgelegt hast und dir diese Vorbildung auf die Ausbildungszeit angerechnet wurde, wird die gekürzte Zeit in Bezug auf deine Ausbildungsvergütung als Ausbildungszeit gewertet, die du bereits verbracht hast. Im Klartext: Wenn du um ein Jahr verkürzt, beginnst du deine Ausbildung bereits im 2. Lehrjahr und hast Anspruch auf die Vergütung des 2. Lehrjahres!

Wenn du Hilfe brauchst, dein entsprechend höheres Gehalt geltend zu machen, kannst du dich an deine Gewerkschaft NGG wenden. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:

NGG Region Mannheim-Heidelberg, Hans-Böckler-Str. 1, 68161 Mannheim, Tel.: 0621 / 400 40 23, Fax: 0621 / 400 40 255, Mail: region.mannheim-heidelberg@ngg.net.

Da kannst du einfach anrufen und nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse, Dr. Azubi P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!