Mein Chef will mich verführen,er hat gesagt,er bringt mich ganz groß raus,aber als Gegenleistung will er Sex mit mir.Ich meine,mir würde das ja auch nur gut tun,denn ich finde mich total hässlich und es wundert mich nich,dass mich nie ein Junge anspricht,.Ich bin auch noch Jungfrau und möchte es eigendlich auch.Ist dies Rechtens?
Hallo Beate,
Lass Dich in keinem Fall zu irgendwelchen sexuellen Handlungen überreden. Dein Chef muss Dich vor solchen Dingen schützen. Außerdem bist Du noch minderjährig und Dein Chef macht sich damit strafbar. An Deiner Stelle würde ich mich sofort nach einem anderen Betrieb umsehen und kündigen sobald Du etwas neues hast. Bei dem was Du sagst, ist die Ausbildung zum Scheitern verurteilt.
Und bitte denke nicht daran es zu tun, weil du noch Jungfrau bist. Du bist 16! Und Sex ist etwas besonderes, das man mit jemanden haben sollte, für den man auch etwas empfindet. Sollte Dein Chef nochmal solche Andeutungen machen, so wende Dich an Deine Gewerkschaft, Deine zuständige Stelle oder notfalls auch an die Polizei!
bei einem ausbildungsplatzwechsel gehst du so vor:
1. bewirb dich ab sofort, denn solange du noch einen ausbildungsplatz hast, sind deine bewerbungschancen viel besser: ausbildungsplätze ab sofort findest du unter www.arbeitsagentur.de oder www.meinestadt.de oder www.ihk.de. schau auch in der zeitung und in den stellenportalen im internet nach oder frag im bekanntenkreis.
sag bei der bewerbung ruhig, dass du mit dem betriebsklima und dem umgangston
2. sobald du was neues hast -und erst dann!- kannst du einen aufhebungsvertrag machen, wenn dein betrieb mit deinem weggang einverstanden ist. eine vorlage findest du links unter dem menüpunkt "ausbildungsberater" unter dem stichwort "kündigung". falls der betrieb nicht einverstanden ist musst du fristlos aus wichtigem grund kündigen. Für eine fristlose kündigung gibt es keine vorlage, weil es einiges zu beachten gilt und du dem betrieb schwere pflichtverletzungen vorwerfen musst. wichtige gründe sind zum beispiel:
- verstöße gegen das jugendarbeitsschutzgesetz oder das arbeitszeitgesetz
- ausbildungsfremde tätigkeiten
- sexuelle belästigung oder züchtigung (körperliche gewalt)
- ausbleibende ausbildungsvergütung
- überstunden, die nicht bezahlt oder in freizeit ausgeglichen wurden
- systematisch schlechte behandlung (immer wieder beschimpfungen, beleidigungen, benachteiligungen, diskriminierung)
eine fristlose kündigung solltest du auf keinen fall alleine schreiben, wenn sie wasserdicht sein soll!
3. dann setzt du deine ausbildung nahtlos im neuen betrieb fort. aber vorsicht: du hast wieder bis zu 4 monate probezeit...
4. bei der kündigung und allen möglichen folgeproblemen (z.b. urlaub und restgehalt auszahlen, arbeitszeugnis) hilft dir deine Jugendsekretärin bei der NGG. hier ein kontakt für dich:
NGG Region Bremen-Weser-Elbe, Hillmannplatz 6, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 165 52 56 / 7
da kannst du einfach anrufen und nach deinem jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von dr. azubi kommst... . liebe grüße, dr. azubi
p.s. bitte empfehle unseren service weiter!